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Erste Eingabe: 06.03.2013
Letzte Eingabe: 07.03.2013

1833, 20.März (ca.)

Glauth kauft Pulver: bei Krämer Weil zu Bornheim
2-3 Schubkarren-Ladungen aus Bornheim

GöM 82

- von Dr. Bunsen veranlasst
- 3 Zentner Pulver à 40 Gulden
- Flittner (gehilfe Bunsens) geht 2-3 Mal mit dem Schubkarren abends nach Bornheim
- wartet an einem Seitenwege am Hinterhaus Weils
- der jeweils 2 Fässchen mit Pulver bringt

- auf der Hälfte des Wegs nach Frankfurt
- kommt Bunsen auf der Pappelalle Flittner mit dem Einspänner entgegen

- im Verhör weiß Weil nicht, wofür das Pulver gedacht ist
- die mangelnde Information über die Verwendung wird als grob fahrlässig beurteilt
- Weil wird - in Anrechnung eines 7monatigen Untersuchungsarrests - zu 6wöchiger Gefängnisstrafe verurteilt

Kategorie:  Chronologie
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