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1689, 29.10.
Giessen: May an Hanneke - Rechtfertigung vor seinem VorgesetztenHatte sich bem Hof vorher abgesichhert
> Köhler.Anfänge, 154
- Privatkinderlehre sei weder durch Kirchenordnung noch durch Ausschreiben von 1678 verboten
- dagegen Pflicht des Predigers auch privatim seines Amtes zu walten
- er entschuldigt sein eigenmächtiges Vorpreschen, ohne den Superintendenten befragt zu haben
- als stärksten Trumpf führt May am Schluss an, dass er vorher den Hof über seine laboribus informiert habe
Kategorie: Chronologie
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