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Erste Eingabe: 01.03.2016
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1689, 29.10.

Giessen: May an Hanneke - Rechtfertigung vor seinem Vorgesetzten
Hatte sich bem Hof vorher abgesichhert

> Köhler.Anfänge, 154
- Privatkinderlehre sei weder durch Kirchenordnung noch durch Ausschreiben von 1678 verboten
- dagegen Pflicht des Predigers auch privatim seines Amtes zu walten
- er entschuldigt sein eigenmächtiges Vorpreschen, ohne den Superintendenten befragt zu haben
- als stärksten Trumpf führt May am Schluss an, dass er vorher den Hof über seine laboribus informiert habe

Kategorie:  Chronologie
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