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von Hans Dieter Schneider
1770-1829
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Mit  dem  Leben  und Werk  des  Justizrates  Dr.  Karl Hoffmann  hat  sich  der  Stadtteilhistoriker 
Hans Dieter Schneider 
auseinandergesetzt und ein Buch veröffentlicht.
Justizrat Dr. KarlHoffmann (1770 1829)
geboren in Rödelheim
1786 Schulbesuch an der Hohen Schule in Herborn
30.04.1787
Immatrikulation an der Universität Gießen
Mitglied   der   Landmannschaft   der   Rheinländer   (später   der   Franken) 
Franconia Gießen
1790 Regierungsadvokat
,  Registrator  und  Regierungssekretär  bei  der  Standesherrschaft Solms-Rödelheim 
vor 1795 Hochzeit mit Louise Amalie Pauline Buchner aus Laubach 
1796 Vorschlag  eines  „Plans  für  eine  bewaffnete  Volkserhebung“    an  den 
österreichischen  Erzherzog  Karl,  später  (1805)  Wiederholung  gegenüber 
den Regierungen Preußens und Österreichs
1797 solms-Rödelheimischer    Amtmann, somit Behördenleiter der Solms-Rödelheimischen Verwaltung 
um 1800 Ernennung zum Justizrat
1801 Der jüdische Drucker Wolf Heidenheim plant die Herausgabe einer Zeitung 
zusammen  mit  Behrend  Mayer  Baschwitz  und  Justizrat  Hoffmann  als Mitteilungsblatt für gemeinnützige Nachrichten
1806 Infolge des Reichsdeputationshauptschlußes von 1803 verlor mit der Rheinbundakte  die  „Solms-Rödelheimisches  Standesherrschaft“  ihre 
Souveränität  und  das  Gebiet  gehörte  fortan  zum  Großherzogtum  Hessen-Darmstadt
1806 Ernennung zum Hessischer Amtmann
1810 Erwerb  des  Frankfurter  Bürgerrechts  und  Approbation  als  Advokat  in 
Frankfurt  am  Main.  Seine  Kanzlei  befand  sich  im  1.  Obergeschoß  des 
Weigandt’schen Hauses, „Zeil/Ecke Schäfergasse“ 
Okt./Nov.1813 „Rödelheimer Kriegstagebuch“
Nov. 1813 Begegnung  mit  Feldmarschall  Blücher,  Generalstabschef  v.  Gneisenau, 
Kanzler Graf Hardenberg und Freiherr von und zum Stein
1813 Vorlage seiner „Verbesserungsvorschläge für das Verpflegungswesen von 
Truppen“ bei v. Gneisenau
1813 Veröffentlichung eines Plans zur Gründung einer „Rheinischen Legion“
1814 Ernennung    zum    Oberst    des    Landsturms    im   Generalgouvernement Frankfurt, Generaladjudant des Grafen von Ingelheim
1814/15 Plan zur Gründung einer „Deutschen Freischar“ im Rheinischen Merkur 
Jan. 1815 Veröffentlichung  „Verfassungsurkunde  und  Gesetze  der  deutschen Gesellschaft zu _ _ _“
März 1815 Abdruck  seiner  Verfassungsurkunde  im  „Allgemeinen  Anzeiger  der 
Deutschen“ in Gotha 
März 1815 Gründung eines Geheimbundes, „Hoffmannscher Bund“ 
Okt. 1815 Auflösung des Hoffmannschen Bundes
Herbst 1815 „Des  Teutschen  Volkes  feuriger  Dank- und  Ehrentempel“  über  die patriotischen
Feiern zum 1. Jahrestag der Leipziger Völkerschlacht
Jan. 1817 Veröffentlichung  seines  Aufsatzes  „Wird  Teutschland  eine  Revolution 
haben?“ in der „Nemesis“
1817 Wartburgfest
18. 03 .1818 Dr. iur. Universität Gießen
10. 08. 1819 Gründung der „Rödelheimer Kränzchensgesellschaft“ mit der Absicht der 
Schaffung einer bürgerlichen Gesellschaft  in Rödelheim
20. 09. 1819 Karlsbader Beschlüsse
1820 Aussagen vor der Mainzer Zentraluntersuchungskommission
1821 -1829 Mitglied der Ständigen Bürgerrepräsentation für Frankfurt
1822 „Briefe  auf  einer  Wanderung  in  das  Hardtgebirge  im  Rheinkreis  des 
Königreichs Baiern. Nebst Materialien zu einer Anweisung jenes und seine 
Umgebung zu bereisen.“
21.08. 1823 Ernennung  zum Landrichter  des  Landgerichts  Rödelheim
.  Hoffmann  war somit Leiter der Verwaltungs - und Gerichtsbehörde in Rödelheim. 
1826 Wählbarkeit zum Landtags-Abgeordneten 
Nov. 1826 Einige   Gemeinderäte   Rödelheims   beantragen   bei   der   Großherzoglich 
Hessischen  Regierung  in  Gießen  die  Nachüberprüfung  einiger  Gemein-derechnungen,  weil  sie  befürchteten,  ein  ehemaliger  Gemeinderechner 
hätte  ältere  Rezesse  verheimlicht  und  unterschlagen.  Hoffmann  fühlt  sich durch  dieses  Schreiben  in  seiner  Ehre  verletzt,  da  er  zu  dieser  Zeit 
Administrativ -Beamter  gewesen  sei  und  verlangt  Wiederherstellung  seiner Ehre.
1827 Aufkommen  von  Gerüchten  über  angebliche  Unterschlagungen,  angeblich 
sei  er  mit  der  gräflichen  Kasse  (150.000  Gulden)  nach  Amerika  geflohen. 
Das  angebliche  Verschwinden  „bei  Nacht  und  Nebel“  kann  insofern widerlegt    werden,    als    er 
weiterhin    an    Sitzungen    der    Ständigen Bürgerrepräsentation in Frankfurt teilnimmt  und  daß  Hoffmann  weiterhin 
seine  Tätigkeit  als  Landrichter  wahrnimmt,  worüber  die  in  den  Zeitungen 
veröffentlichen Gerichtsurteile Zeugnis geben. 
Febr. 1828 In  einer  Beschwerde  beim  Großherzogl.  Hess. Ober-Appellationsgericht  in Darmstadt  „wegen  verzögerter  Justiz“ 
wird   Klage   geführt,   daß   ein bestimmetes  Vormundschaftswesen  vom  Beamten  Dr.  Hoffmann  schlecht  geführt worden sei. 
Jan. 1829 In  einem Rundschreiben  an  die  Großherzogl.  Stadt -und  Landrichter  der Provinz Oberhessen wird Hoffmann als „Winkeladvokat“ be
zeichnet. 
10. 05. 1829 Inspektion  in  den  Diensträumen  des  Landrichters  von  Rödelheim  wegen „Feststellung bestimmter Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen“. 
Hoffmann beantragt Urlaub. 
14. 05. 1829  Hoffmann erklärt Rücktritt aus der Frankfurter Bürgerrepräsentation
08.06.1829 Tod (Selbstmord ?) in Geroldsgrün/Oberfr.
14. 06. 1829 Fahndungsaufruf    nach    Dr.    Hoffmann    in    der    Zeitung    mit    einem 
„Signalement“ 
17. 06. 1829 Todesanzeige, aufgegeben von der „Wittwe Louise, geb. Buchner“
26. 06. 1829 Aufruf   an   Personen,   die   sich   Bücher   aus   der   Bibliothek   Hoffmanns 
ausgeliehen     haben,     diese     umgehend     zurückzugeben, um  die Vermögensmasse  des  Dr.  Hoffmann  festzustellen  und  gleichzeitig  ein 
Aufruf   an   die   Gläubiger   Hoffmanns,   ihre   Forderungen   anzumelden. 
„Curator massae“: 
pensionierter  Hauptmann  in  Niederländischen  Diensten 
Wilhelm Karl Ludwig (Louis) Buff. 
30. 07. 1829 Pensionszusage an die Witwe Louise Buchner
1830 Veröffentlichung  und  Verbreitung  eines  Pamphlets
unbekannter  Herkunft mit   dem   Titel
„Des  unmoralisch  verschiedenen   Dr.   Karl   Hoffmann, Großherzogl.   Hess.   Gräfl.   Solms-Rödelheimischen   Landrichters   und 
Justizraths  zu  Rödelheim,  wie  auch  Advocaten  und  Mitglied  des  51er Collegs  der  freien  Stadt  Frankfurt  a.  M.  Schimpf- und  Schandtempel  oder die Motive seiner Flucht“
20. 03. 1830 Nachlaßkonkurs - Bekanntmachung  in  der  Zeitung,  Aufforderung  an  die 
Gläubiger, ihre Forderungen bis zum 18. 05. 1830 anzumelden. 
19. 06. 1830 Bekanntmachung   über   Ausschluß   von   Forderungen,   die   nicht   beim  Liquidationstermin am 18. 05.1830 angemeldet wurden.
18. 07.1830 Anberaumung    eines    Versteigerungstermins    der    zur    Konkursmasse gehörenden Immoblien zum 01. 09. 1830. Im Termin keine Gebotsabgabe, daher   neuer   Versteigerungstermin   am   21.   09.   1830.   Erneut   keine 
Gebotsabgabe.
Jan./Febr. 1831 Versteigerung der Hoffmannschen Bibliothek in Frankfurt und Leipzig
17. 01. 1832 Verkauf der Hofreite vom Massecurator Louis Buff an den Kaufmann Georg Brentano-Laroche
Karl Hoffmann war verheiratet mit Louise Buchner
(1771 –1854)
und hatte einen Stiefsohn: 
Karl Pfaffenberger (1796 –1833).
In  Rödelheim  wurde  nach  ihm  eine  Straße  benannt,  „Rat-Hoffmann-Str.“,  die  1935  in 
„Thudichumstr.“ umbenannt wurde.
Dr.  Heinrich  Karl Wilhelm  Hoffmann  (1770 – 1829), Justizrat,  hatte  zunächst  das  Ziel  eines 
Nationalstaats  unter  der  Führung  Preußens, später  Neigung  zu  den  Ideen  einer freiheitlich-demokratischen  Republik.
.
Von  ihm  stammen  Gedanken  zu  Verfassungsgesetzen,  die  sich bis  in  unsere  heutige  Zeit  manifestiert  haben. 
Hoffmann  vertritt  vehement  demokratische Grundsätze,  die  in  unserem  heutigen  Grundgesetz  verwirklicht  sind. 
In  der  Zeitschrift 
„Nemesis“ schrieb er beispielsweise:
„Schaffet Kraft und Muth in euren Völkern, indem ihr sie durch Vertrauen ehret; indem ihr ihnen    Verfassungen    gebet,    die    auf    re
ine    nicht    überspannte    Würdigung    der Menschheitsrechte  gegründet  sind;  indem  ihr  ihnen  diese  durch  wohlgeordnete,  freie 
Volksvertretung  verbürget.“
Die   Nähe   zum   Artikel   1   Abs.   1   des   Grundgesetzes   der 
Bundesrepublik Deutschland vom 23. 05. 1949 ist unverkennbar.
In dem „Hoffmannschen Bund“ waren viele bekannte Persönlichkeiten vereint - gegründet 
nach  dem  Vorbild  der  Arndt’schen  „Deutschen  Gesellschaften“,  
so  z.B.  
- die  Brüder  Carl Theodor und Friedrich Gottlieb Welcker, 
- die Brüder Wilhelm, Louis und Carl Snell
- die Brüder Karl  und August  Ludwig  Follen, 
- Pfarrer  Friedrich  Ludwig  Weidig
- der  letzte  ganzjährige Bürgermeister der Freien Stadt Frankfurt, Dr. Philipp Friedrich Gwinner,
u.v.a.m.
Hoffmann hat sich wohl  nach den Vernehmungen durch die Mainzer Zentraluntersuchungs-kommission  aus  dem aktiven
politischen  Leben  zurückgezogen  und  sich  anschließend „nebenberuflich“ Geldgeschäften zugewandt, wobei er die Vermittlung von Immobilien-und 
Anlagegeschäften  auf  eigene  Rechnung  betrieb.  Dieses  könnte  zu  einer  Verschuldung geführt  haben.  Inwieweit  eine  Überschuldung  gegeben  war,  läßt  sich  heute  nicht  so  ohne  weiteres  recherchieren.  Denkbar  ja,  aber  die  eigentliche  Konkursakte  ist  in  keinem  Archiv auffindbar.  Wenn es eine gab,   und   diese   archiviert   wurde,   dann   dürfte   diese   beim Bombenangriff  auf  Gießen  im  letzten  Weltkrieg  verloren  gegangen  sein.  Beim  Versuch einigen Einzelfällen nachzugehen, stellten sich viele Falschaussagen heraus, so z.B. wurde behauptet, Hoffmann habe bei der Gemeindekasse Rödelheim noch eine Verbindlichkeit von 4.000 Gulden; ausweislich der von den Oberbehörden geprüften Gemeinderechnung für das 
Jahr  1829  wird  eine  Verbindlichkeit  der  Gemeinde  gegenüber  Dr.  Hoffmann  in  Höhe  von 3.500 Gulden bilanziert mit der Anmerkung, man  wisse nicht,  wer für die Zinsen  zu diesem  Kapital empfangsberechtigt sei, da Dr. Hoffmann „entwichen“ sei. 
Justizrat Dr. Karl Hoffmann, ein Mann mit zwei Gesichtern?
Das Buch kann beim Autor als CD erworben werden.
Verantwortlich
: Hans Dieter Schneider, Frankfurt am Main
  Kategorie:  Personen
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