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Erste Eingabe: 13.04.2013
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Reichsverweser - Vertreter bei Thronvakanz
Bez. 1848 Paulskirche

1848-19

wiki 2013-04:

Ein Reichsverweser nimmt die Vertretung des Monarchen während einer Thronvakanz wahr, also bei längerer Abwesenheit des Königs oder in der Zeit zwischen dessen Tod und der Thronbesteigung seines Nachfolgers. Der Begriff Verweser kommt von althochdeutsch firwesan und bedeutet „jemandes Stelle vertreten“.
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Im Heiligen Römischen Reich war die Reichsverweserschaft im Amt des Reichsvikars institutionalisiert.

Im römisch-deutschen Reich gab es zeitweise Reichsvikare für die deutschen und italienischen Gebiete sowie für das Arelat. Für Deutschland schrieb 1356 die Goldene Bulle eine bereits früher bestehende Regelung zur Reichsverweserschaft endgültig fest: Danach war der Pfalzgraf bei Rhein Reichsvikar (vicarius imperii oder provisor imperii) für die Gebiete fränkischen Rechts, der Kurfürst von Sachsen dagegen für die Gebiete sächsischen Rechts. Zu ihren Kompetenzen gehörten unter anderem die Fortführung der laufenden Geschäfte des Königs, die Hofgerichtsbarkeit und die Vergabe von Reichslehen mit Ausnahme der Fahn- und Szepterlehen. Über das Reichsgut durften sie nicht verfügen.

Das Reichsvikariat über Italien, dessen Besetzung zeitweise die Päpste als ihr Recht beanspruchten, war zwischen den Herzögen von Savoyen und Mantua umstritten. Während der häufigen Abwesenheit Kaiser Friedrichs II. im Reich ernannte dieser als Stellvertreter und Vormund für seine Söhne Heinrich (VII.) und Konrad IV. sogenannte Reichsgubernatoren.
Reichsverweser in Deutschland
Der Reichsverweser 1848/49

>>> Nach der Märzrevolution von 1848 schuf auch die Frankfurter Nationalversammlung für kurze Zeit das Amt des Reichsverwesers.
Proklamation vom 15. Juli 1848 nach Übernahme der provisorischen Zentralgewalt

Die in der Frankfurter Paulskirche tagende Nationalversammlung, das erste frei gewählte deutsche Parlament, schuf am 28. Juni 1848 aus eigener Machtvollkommenheit eine provisorische Zentralgewalt, die bis zur Verabschiedung einer Reichsverfassung und der Bestellung eines endgültigen Staatsoberhaupts die Leitung der Exekutive für ganz Deutschland übernehmen sollte. Als Haupt dieser provisorischen Zentralgewalt fungierte ein Reichsverweser – am Folgetag wurde Erzherzog Johann von Österreich in dieses Amt gewählt, das er so lange ausüben sollte, bis die Nationalversammlung einen Kaiser als endgültiges Staatsoberhaupt bestimmt hätte.

Die unter Erzherzog Johann arbeitende Reichsregierung hat aber nie tatsächliche Macht ausgeübt, da die deutschen Einzelstaaten die Exekutivgewalt in ihren Händen behielten. Nach der Ablehnung der Kaiserkrone durch König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen und dem damit verbundenen

>>> Scheitern der Paulskirchenverfassung trat Erzherzog Johann am 10. Dezember 1849 als Reichsverweser zurück.

Kategorie:  Lexikon
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