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aus Lg. Thüringen entstanden bis Landesteilung 1567
1247-1567
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Auszug:2013-11::
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Nach dem Aussterben der Ludowinger erstritt im thüringisch-hessischen Erbfolgekrieg (1247–1264) die Landgrafentochter Sophie, verheiratete Herzogin von Brabant, den hessischen Besitz der Ludowinger für ihren Sohn Heinrich I. von Hessen („Heinrich das Kind“) und sicherte damit erneut die Unabhängigkeit Hessens vom an die sächsischen Wettiner gefallenen thüringischen Erbe der Ludowinger. Heinrich wurde 1247 auf der Mader Heide zum Landgrafen von Hessen ausgerufen. Am 12. Mai 1292 trug Heinrich die Stadt Eschwege dem König Adolf zu Lehen auf und erhielt sie, zusammen mit der Burg Boyneburg, von diesem als erbliches Reichslehen zurück. Damit wurden die hessischen Landgrafen Reichsfürsten. Heinrich verlegte seine Residenz 1277 von Marburg und Gudensberg nach Kassel und begründete das Hessische Fürstenhaus.
Unter Landgraf Philipp I. wurde die Landgrafschaft Hessen 1526 infolge der Homberger Synode protestantisch. Hessen gehörte neben Sachsen und Württemberg zu den mächtigen Vorkämpfern der Reformation im Deutschen Reich.
Teilungen
Die hessischen Landgrafen teilten ihr Gebiet wiederholt innerhalb der Familie auf; diese Teilungen hatten jedoch keinen dauerhaften Bestand. Die erste Teilung erfolgte bereits nach dem Tod des ersten Landgrafen 1308, als Heinrichs Söhne Otto I. und Johann Landgrafen im „Land an der Lahn“ (Marburg) bzw. Niederhessen (Kassel) wurden. Da Johann jedoch schon 1311 starb, wurden beide Landesteile wieder unter Otto vereint.
Erst die Erbteilung durch Landgraf Philipp den Großmütigen, der 1567 die Landgrafschaft unter seine vier Söhne aufteilte, verursachte schließlich die beinahe vierhundert Jahre anhaltende Trennung in die Landgrafschaft Hessen-Kassel (deren Regent 1803 zum Kurfürsten erhoben wurde[1]) und die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt (das spätere Großherzogtum Hessen). Die bei der Erbteilung geschaffenen Landgrafschaften Hessen-Marburg und Hessen-Rheinfels fielen schon bald wieder durch Aussterben der regierenden Häuser und Erbschaft an Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt.
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