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Spießrutenlaufen - militärische Strafe
in Kf. Hessen 1814 abgeschafft

1814

> Tapp, 28

> wiki-2013-04:
Spießrutenlaufen
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Spießrutenlaufen (auch Spitzruten- oder Gassenlaufen genannt) bezeichnet eine militärische Leibesstrafe, die bis ins 19. Jahrhundert wegen mehr oder weniger schwerer Vergehen durch Kriegs- oder Standgericht über einfache Soldaten verhängt wurde.
Inhaltsverzeichnis

1 Militärische Strafe
2 Übertragener Sinn
3 Literatur
4 Darstellung in Spielfilmen
5 Weblinks

Militärische Strafe
Spießgasse. Aus dem Frundsberger Kriegsbuch von Jost Amman, 16. Jahrhundert
Spießrutenlaufen (im Hintergrund) während der Weinsberger Bluttat 1525. Kupferstich von Matthäus Merian d. Ä.
Spießrutenlauf, im Bildhintergrund ist das Stäupen eines Verurteilten zu sehen. (Daniel Nikolaus Chodowiecki, 1776)

Der Spießrutenlauf geht vermutlich auf das „Recht der langen Spieße“ oder das Lanzengericht der Landsknechte zurück. Kam es zu unehrenhaften oder besonders schweren Straftaten, die die Ehre des gesamten Landsknechts-Fähnleins oder -Regiments befleckten, so traten der Profoss oder Provost als öffentlicher Ankläger und die Landsknechtsgemeinde als Richter auf. Die Landsknechtsgemeinde bestimmte drei Gruppen, die unabhängig voneinander ein Urteil empfahlen: Freispruch, Gnadenspruch oder Todesurteil. Während der Profoss das Todesurteil begründete, konnte der Angeklagte seine Unschuld beteuern oder um Gnade flehen. Traten die Landsknechte für das Todesurteil ein, so begaben sie sich an die Hinrichtungsstätte und bildeten dort in Ost-West-Richtung eine Gasse, an deren Seiten die Spießträger sich in zwei fest geschlossenen Dreierreihen aufstellten. Ließ ein Spießträger eine Lücke, um den Todeskandidaten entrinnen zu lassen, so drohte jenem, an dessen Stelle durch die Gasse laufen zu müssen. Am Ende der Gasse standen die Fähnriche mit den gesenkten, in Unehre gefallenen Fahnen. Der Verurteilte musste vor seinen Kameraden bekennen, dass er ihnen deren Urteil verzeihe. Dreimal durchschritt der „arme Mann“ begleitet vom Provost nun die Gasse, um von seinen Kameraden Abschied zu nehmen und sie um Verzeihung für seine Schandtat zu bitten, dann rollten die Fähnriche die Fahnen ein und stießen sie umgekehrt in den Boden, der Provost schlug dem Sünder dreimal auf die Schulter, der Todgeweihte betrat die Gasse und marschierte auf die Fahnen zu. Richter und Henker waren in diesem Fall die Landsknechte selbst, die mit den zustoßenden Spießen die Schandtat straften und damit die Ehre der Fahne wieder herstellen konnten...

Kategorie:  Lexikon
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