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Klein, Hartmut (Tünn)
Versuch einer Ortschronik teil1

nicht öffentlich

tünnisttot

Versuch einer Linneser Ortschronik.
Gewidmet meinem Enkel Kevin Alexander zu seinem 6. Geburtstag am 24. Februar 2004; verbunden mit dem Wunsch, daß er und alle meine Enkel eine friedlichere Zeit erleben werden, als die meisten ihrer Vorfahren.

Seltsam
Von guten Menschen ward
aus der Vergangenheit
nur selten uns berichtet.
Doch solchen,
die der Menschen Zahl
durch Kriege ausgelichtet,
wurden Heldenepen
nachgedichtet!

Der Dichter dieser Zeilen ist mir leider nicht bekannt. Das Gedicht wurde mir von Herrn Manfred Schmidt übermittelt, der es bei einer vom Rodheimer Heimatverein zusammengestellten Ausstellung, gezeigt in Gleiberg im Rahmen des Gleibergfestes am ersten Septemberwochenende 2009, sah.
Das Gedicht erschien mir sofort sehr geeignet als Motto dieses Versuchs einer Ortsgeschichte, denn hier werden Sie keine geschichtsverfälschende Glorifizierung militärischer "Heldentaten" finden.
Hier wird versucht, alles zusammen zu tragen, was uns aus alten Urkunden und Aufzeichnungen über das Leben in Linnes überliefert ist.

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[Neues aus HADIS im Dezember 2014:]

Bei einer Suche nach Urkunden zu unserem Ort im inzwischen ziemlich erweiterten HADIS ergab sich folgendes Ergebnis:

Ortsname:


Treffer:

Lindes


0053

Lindehe


0003

Kleinlinden


0053

Klein-Linden


1141

Linnes


0004

Lyndis


0003

Lindis


0003

Lindisz


0001

Lyndehe


0001

Lyndee


0001

Kleinlindes


0053

Für die Zahl der Treffer wird von mir keine Garantie übernommen, denn die berechnet nicht der Computer; sie muß "per Hand" ausgezählt werden.
Einige Urkunden erscheinen unter mehreren Ortsnamen.
Bei den 1141 Treffern zu Klein-Linden ist eine Art Volkszählungsdatei von 1946 mit über 600 einzeln aufgelisteten Namen enthalten.

Zu Lindes wurde eine Urkunde von 1254 im HStA Wiesbaden genannt. Dazu teilte mir Frau Dr. Stößer mit:
"In den oben genannten vier Aktenbänden zum Nassauischen Lehen der Familie Thom ist keine Abschrift einer Urkunde aus dem Jahr 1254 enthalten. Die Nennung dieser Jahreszahl stellte einen Schreibfehler dar, den ich mittlerweile korrigiert habe. Korrekt lautet die Zahl 1754."

Unter Kleinlindes fand sich im HStA Marburg:
Datierung
1264 Juni
Originaldatierung
1264 mense junio
Vermerke
(Voll) Regest
Bernhard von Derinbach, Ritter verkauft dem Richolph genannt de Brath, Schöffen zu Wetzlar seinen Hof zu Kleinlinden.
Formalbeschreibung
Original, Pergament, 2 Siegel 1 zerbrochen
Druckangaben
Hessisches Urkundenbuch, I, 201
Die Urkunde kann im Internet angesehen und auch heruntergeladen werden. Auf der 2. Seite ist deutlich zu sehen, daß die Urkunde zu Lützellinden gehört:

Im HStA Darmstadt findet sich bei Lindes und fast jedem anderen Ortsnamen: HStAD
Identifikation
Titel
Kleinlinden
Vermerke
Enthält

· Name:

· 790 Sigelingeslinden, 802 Sichiligeslinden, 817 Sichilinger marca sei Sigelindeslinden zum Andenken an Siegfrieds Mutter: Dilthey, Archiv für Hess. Geschichte 6 (1850), 205

· Sigeslindeslinden, Sichelindes im cod. Lauresham. wohl Kleinlinden, Lindes 1280 bis heute Kürzung von S., 1276 Lindehe, 1291 Lyndee, 1293 Lyndehe, 1301 villa Lindees, 1320 Lyndehe, 1353 von dem Lindehes und zu dem Lindehis, 1280 minor villa dicta Lyndes, 1280 Lindes, 1287 Lyndes, 1291 Lindes, 1320 Lyndez, 1408 Lindis, 1422 ff. Lindis, Lindisz, 1615 Lindes:

· von Schenk Archiv für Hess. Geschichte 14 (1876), 430

· zuerst Lindehe (Arnsburger Urk. 344), dann Lindee (Arnsburger Urk. 164), später Lindes: Weigand, Archiv für Hess. Geschichte 7 (1853), 256

· 1333 in minori Linden: Nagel, Jahresber. Gießen 3 (1883), 15

· 1412 zu dem Lindes;

· Gleiberger Zubehörbeschreibung: v. Ritgen, Jahresber. Gießen 2 (1881), 67

· Lindis; Register 1476: Landau, Zeitschrift für Hess. Geschichte 1 (1837), 348

· Kleine Lindes

· Messbuch über das Hoch Frey Adeliche Fabricische Gut zu

· Kleine Lindes 1744: Stadtarchiv Gießen

· 1759 Klein Linnes;

· Bericht des braunschweigischen Leutnants Cleve: Wilbrand, Jahresber. Gießen 4 (1885), 15

· Zehnte:

· der zende zu dem Lindes solde zu malle gehören uff das slos Glyperg, wandt he was Merenbergs lehen, und ist an die Herrschaft (Nassau) gefallen, aftr Herrn Gernandt von Buchsecks Dode dem he pfandes stondt, und ist aftr der zyt alle Jare glich halb genommen von eins Lantgreben wegen und kommen in die Burg zu den Giessen, domit unsern Greben Philips unrecht geschiet.

· Gleiberger Zubehör 1412: v. Ritgen, Jahresber. Gießen 2 (1881), 67

Erstaunlich ist die (neue) Zuordnung der frühen Urkunden von 790, 802 und 817 zu "wohl Kleinlinden".
Auf meine Frage zum Hintergrund dieser Zuordnung schrieb Archivoberrat Dr. Adler:
"1. Bei dem von Ihnen vorgelegten Auszug aus HADIS handelt es sich um einen Teil der „Ortshistorischen Datensammlung Oberhessens“. Die Informationen stammen von Wilhelm Müller, der mit diesen Daten einen zweiten Band des „Ortsnamenbuches“ für Oberhessen publizieren wollte. Dabei sind die Angaben nur als Materialsammlung zu verstehen (Entwurf, ohne abschließende Redaktion).
2. Gerade für die frühen Nennungen von Linden (Großen-, Lützel, Klein-Linden) bestehen nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der richtigen Zuordnung. Da Müller jedoch ein Kenner der Materie war, besteht zunächst kein Anlass, an den vorgenommenen Identifikationen zu zweifeln.
3. Zur Problematik der Zuordnung verschiedener Erwähnungen der genannten Ortschaften ist einschlägig: Lutz Reichardt, Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen (Göppinger Arbeiten zur Germanistik; Bd. 86), Göppingen 1973, S. 236-238."

In einem Telefonat am nächsten Tag betonte Dr. Adler, daß die Zuordnung der frühen Urkunden von 790, 802 & 817 doch eher fraglich sei.

Eine sehr klare und eindeutige Stellungnahme erhielt ich auf Anfrage von Herrn Prof. Ramge:
"Es bleibt bei 1269 als Ersterwähnung KlLindens. Wilhelm Müller, ......, hat 1937 als ersten Band eines geplanten ‚Hessischen Ortsnamensbuchs‘ den (ausgezeichneten) Band 1 Starkenburg herausgebracht. Weiteres ist wegen seines Todes nicht erschienen. ...... Erkennbar ist: Er hat oberhess. Material gesammelt und versuchsweise ‚Sichelingslinden‘ KlLinden zugeordnet. Das war falsch.
Es besteht in der Forschung seit Kofler Übereinstimmung, dass sich ‚Sichelingslinden‘ auf die gut belegte Wüstung Langen-Linden nw. Kirchgöns bezieht (Glöckner in Cod.Laur. III, 202 Anm. u.ö.; Reichardt 237 f.). Nur Schenk zu Schweinsberg vermutet wegen des –a in CL 3712a für 790 (Glöckner a.a.O.) Lindehe als Bezugsort. Da alle anderen Sichelingslinden-Belege aber –en als Endung haben, ist das nicht stichhaltig. Denn eines ist sicher : Lindehe ist sprachlich die Ausgangsform für Klein-Linden, wobei das –ehe einen Sammelbegriff herstellt (wie heute in Röhricht, Dickicht u.ä.). Klein-Linden ist also die ‚Siedlung am Lindengehölz‘; der Name hat mit den anderen –linden zunächst nichts zu tun, sondern wurde erst später in der Schriftlichkeit angepasst. Das –es in der heutigen Mundart ist eine andere Endung, mit der ebenfalls ein Sammelbegriff hergestellt wird: Erl-es, Buch-es ‚Erlen-, Buchen-Gehölz‘ und kommt in Flurnamen sehr häufig vor."

Herr Dr. Bingsohn schickte mir Kopien der o.g. 3 Seiten aus dem Buch von Lutz Reichardt.
Dieser nennt Sichelingslinden ebenfalls als älteren Namen von Langen-Linden.

Fazit nach kurzzeitiger Verwirrung: Es bleibt weiter bei der Ersterwähnung von LINNES im Jahr 1269.
Besonders danken für die Hilfe zur schnellen Klärung möchte ich Herrn Professor Dr. Hans Ramge, Herrn Dr. Lars Adler und Herrn Dr. Wilhelm Bingsohn.

Herr Dr. Prage, "Chef" des Stadtarchivs Gießen übersandte mir vor einiger Zeit Scans von Urkundenkopien aus dem Stadtarchiv, darunter auch:

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[So begann die Chronik bis Dezmebr 2014 - und so bleibt sie nach der kurzzeitigen Verwirrung wegen angeblich älterer Urkunden weiter gültig:]

Über die vermutliche Entstehungszeit unseres Ortes schreibt Rudolf Weigel auf Seite 3 in seiner umfangreichen Arbeit "Zu der Geschichte Klein-Lindens" als Ergebnis seiner Auswertung der ältesten bisher bekannten Urkunden:
Da sich das Zehntgut außerdem in den Händen von Laien befindet, könnte man versucht sein - die Schenkung an die Kirche vorausgesetzt - die Entstehungszeit der Zehnt oder Vogtei vor das Jahr 1122 zu legen. In diesem Jahr wurde durch das Wormser Konkordat (Investiturstreit) die Überlassung von kirchlichen Zehnten an Laien verboten.
Forscher, die in dem Ort "Sichelingeslinden", der 801 in einer Urkunde des Kloster Lorsch genannt wird, unser Lindes sehen, gehen wahrscheinlich fehl.

Friedrich Wilhelm Weitershaus schreibt zur Entstehungszeit von Linnes in seinem Buch "Klein-Linden - Geschichte und Gemarkung" auf Seite 21:
Aufgrund des sprachgeschichtlichen Vergleichs mit anderen Orten gleicher Namenform läßt sich zusammenfassend sagen, daß Lindehe/Lindes als "Waldsiedlung in einem Lindenstück" zwischen dem 9. und 12. Jahrhundert entstanden sein kann - im lichten Mischwald aus vorwiegend Eichen und Hainbuchen zwischen dem Rand der Lahnaue und dem Lückebach bzw. Kleebach.

Bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts können wir über unseren Heimatort nur aus den noch erhaltenen Urkunden etwas erfahren; meistens ist hier aber nur durch direkte und indirekte Nennung dokumentiert, daß unser Ort existiert hat.
Mit Beginn des 17. Jahrhunderts erfahren wir aus verschiedenen Quellen (siehe unten) etwas mehr. Für Linnes kommen ab ca. 1650 die Kirchenbücher und das "Protocollum Vigelii" als weitere Quellen hinzu.

Urkunden, in denen Linnes direkt oder indirekt genannt wird.

Die älteste bisher bekannte Urkunde, in der Linnes erwähnt wird, trägt das Datum 1269 Dez. 13.
Die Abschrift findet sich im Wetzlarer Urkundenbuch, Nr. 90, unter der (falschen) Überschrift:
Verpachtung von Stiftsgut zu Selters an Konrad von Linden.
Der Text lautet in der Abschrift des Wetzlarer Urkundenbuches:

Gysilberhtus decanus totumpue capitulum ecclesie Wetflariensis. Tenore presentium recognoscimus et constare cupimus universis, quod pari consensu et unanimi voluntate predium nostrum apud Seltersse situatum cum curia eidem pertinente, quod hucusque Conradus filius Lye de Seltersse iure colonario possedit et nobis de ipso quatuor solidos Colonienses et duos leves denarios in Epyphania domini singulis annis solvit, duos pullos, solidum levem pro ove et IIII denarios leves pro piscibus, ad liberam resignationem euisdem Conradi Lye videlicet Conrado civi in Gyzen dicto de Lindehe eodem iure colonario locavimus pro memorato censu nobis annis singulis persolvendo. Postquam autem idem Conradus de Lindehe viam universe carnis ingressus fuerit, recipiemus in bonis eisdem prout est consuetudinarium optimale et heredes sui nichil causabuntur super predio antedicto, sed ad nostram ecclesiam libere et sine contradictione quorumlibet revertetur. Astringit etiam se idem Conradus, quod bona eadem nimini locabit, sed propriis equis colet, alioquin sibi facta locatio irritatur. Ut autem hec robur obtineant firmitatis, presentibus nostre ecclesie sigillum una cum sigillo universitatis in Gyzen duximus appenendum.
Actum Wetflarie in die beate Lucie virginis anno domini MCCLXIX.
Wi. Abt. 90 Nr. 263. Ausf. Perg. Von den 2 abh. Siegeln das der Stadt Gießen erh. (besch.) Rückvermerk (14./15. JH.) dominorum tantum.
a) So Original.

1269, 13. Dezember: Conradus filius Lye de Seltersse ... Conradi Lye videlicet Conrado civi in Gyzen dicto de Lindehe eodem ... Conradus de Lindehe ...
(Wetzlarer UB II, Nr. 90; die Überschrift der Urkunde "Verpachtung von Stiftsgut zu Selters an Konrad von Linden" ist falsch wiedergegeben, die Registerangabe richtig). [Klein-Linden - Geschichte und Germarkung von Friedrich Wilhelm Weitershaus; S. 26.]

Bedeutung der Urkunde nach Rudolf Weigel, Seite 4:
Damals verpachtet "Gyselberthus decanus totumque capitulum ecclesie Wetflariensis (= der Vorgesetzte des ganzen Wetzlarer Kapitels) Stiftsgut, das bei Selters gelegen ist, mit dem Kuriengebäude an Conrado civi (Bürger) in Gyzen dicto [genannt] de "Lindehe". Das Gut hat vorher Konrad, der Sohn des "Lye" (Frau?), von Selters besessen. "Conrado de Lindehe" übernimmt es mit denselben Verpflichtungen und muß nach kölnischem Recht 4 solidos kölnisches Geld und 2 leichte Denare in der Epiphaniaszeit jährlich abgeben. Dazu kommen noch 2 Hühner, 1 leichter solidos für ein Ei und 4 leichte Golddenare für Fische (zum freien Verzicht des Konrad von Selters). Konrad von Lindehe darf die Güter keinem anderen überlassen, sondern muß sie durch eigene Pferde bebauen. Er wird sich im übrigen durch eine gemachte Verpflichtung oder Verpachtung nicht irren lassen (??). Nach seinem Tod fällt das genannte Stiftsgut frei und ohne Bindung an die Kirche in Wetzlar zurück.
Siegler: Die Stadt Gießen und die Kirche zu Wetzlar.
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Es folgen einige Zitate aus weiteren Urkunden, in denen Linnes oder Personen aus Linnes genannt. werden. Personen, die den Zusatz de Lindehe (oder ähnlich) im Namen führten, müssen aber nicht mehr unbedingt in Linnes gelebt haben.
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1276 (11. April) [Urkundenbuch Arnsburg, Nr. 152.]
Nos: Hermannus et Wintherus, filii Hermanni militis de Vroidesbrath -- nouerint -- quod nos iam dicti fratres, deliberacione prehabita, communicatis manibus paripue consensu, omni iuri, omni actioni et impetitioni, quam habuimus uel habere poteramus aduersus abbatem et conuentum in Arnspurg, tam super bonis in villa Rockenberg sitis, que apud dominum Fridericum de Marpurg beate memorie hactenus comparauerunt, quam super bonis aliis in quocunque loco sitis, seu eciam rebus quibuscunque, mobilibus uel immobilibus, renunciauimus pure et simpliciter propter deum.
Testes: Adolfus de Huchelnhem. Hedenricus de Elkerhusen. Gernandus de Sualebach. Waltherus Slune. Eckehardus et Synandus fratres. Gernandus filius Ger. de Sualebach. Gilebertus Boppo. Cvnradus de Kincenbach, milites. Herbordus de Garwartheich. Gerlacus pistor. Herbordus de Lindehe. Gerlacus Dragevleisch, scabini. Meingotus caupo. Conradus de Lindehe et a. q. pl.
Act. a. d. M.CC.LXXVI. iii idus aprilis, iuxta capellam in Gizen.
Vt autem huius rei ueritas rata et inconuulsa permaneat, presentem litteram ciuitatis in Gizen, Adolfi de Huchelnheim, Walteri dicti Slune et Synandi de Buchesecke, militum predictorum, sigillis eidem abbati in Arnspurg et conuenti suo dedimus roboratum.
(Die Siegel hängen an blau, weiß und rothen Schnüren und sind wohl erhalten. Das dreieckige Siegel Adolf´s zeigt oben einen sogenannten Rechen und unten ein der Spitze des Schildes eine Lilie, mit der Umschrift: SIGILLVM. ADOLFI. DE. HVCHELHEIM. Das dreieckige Siegel Walters zeigt drei Lindenblätter und führt die Umschrift: S. ..LTHERI. SLVNE. Das zirkelrunde Siegel Sinands hat das Buseck´sche Wappen, mit der Umschrift: S.´ SINANDI. DE. BVCKESECO.)
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1280 Der Erzbischof von Mainz belagert Gießen, wobei Heuchelheim stark zu leiden hat.
[Zeittafel zur Geschichte Heuchelheims - Zusammengestellt von Otto Henkelmann II. in "Heuchelheim in Wort und Bild", 1961, S. 142-144.]
Es ist nicht bekannt, ob auch unser Linnes hier betroffen war.
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1280, 25 Juli Landgraf Heinrich der I. zu Hessen schenkt dem Kloster Arnsburg 1 mansus in minori villa dicta Lindes .....
(StA Da, Urk. Oberhessen; Baur, Arnsburger UB, Anhang Nr. 100; Scriba, Reg. Nr. 720).
[Klein-Linden - Geschichte und Germarkung von Friedrich Wilhelm Weitershaus; S. 26.]

1280, 25. Juli
Der Landgraf Heinrich der I. schenkt dem Kloster Arnsburg "einen mansos in minori villa dicta Lindes". Dieser Schenkung geht eine Verzichtleistung des Ritters Gottfried von Linden, Burgmann in Gießen, voraus. Als Entschädigung erhält er Wiesen zu Steinberg oder Zahlbach zu Lehen. Zugleich bekommt Gernand von Schwalbach einen Hof zu Croppach.
[Rudolf Weigel; Seite 9. Quellenangabe: Scriba, H. E. - Regesten der bis jetzt gedruckten Urkunden zur Landes- und Ortsgeschichte des Großherzogtums Hessen, Darmstadt 1847-1854, Nr. 720.]

Bei der Schenkung des Landgrafen Heinrich I. an das Kloster Arnsburg (siehe dort) werden als Zeugen genannt: Johannes Dominus Merlowe, Eckehardus de Buchesecke (Burgmann in Gießen), Richolfus de Kinzenbach und Johannes de Buchesecke, milites. Wilhelm, filius adolfi de Huchelnheim und Konrad Heinrich domino de Saasen, scabinis Grunebergensis.
Die Frage, wer zu dieser Zeit den Zehnten in Lindes besessen hat, kann nur gestellt werden.
Gottfried von Linden verzichtet auf Rechte in Lindes. Er ist der Bruder Macharius III. von Linden, der 1275 die Hälfte des Gerichts "Inmehabe"
verkauft hat.
Dem Merlauer gehören damals die Zehnten in Selters, Megersheim und Allendorf.
Hat es eine Bedeutung, wenn Johannes von Buseck als letzter von den "milites"-Zeugen genannt wird?
[Rudolf Weigel; Seite 11.]

Bei Scriba, siehe obige Quelle, lautet der Text:
1280, Juli, 25.
Landgr. Heinrich I. zu Hessen schenkt dem Kl. Arnsburg 1 Mans. in Minori villa, dicta Lindes, (Kleinlinden, Schmidt, Gesch. d. Grossh. Hess. I, 239. §. 23. Lützellinden. Abicht, Wetzlar II, 54.) nach erfolgter Resignation des Rit. Gottfried v. Linden darauf, welcher zur Entschädigung dafür Wiesen zu Steynberg als Lehen empfängt, wobei er zugleich auch weiter dem R. Gernand v. Schwalbach einen Hof zu Croppach verleiht.
D. in die bti. Jacobi ap.
Guden. C. D. III, 1159. N. C. Dipl. 697.
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1285 märz 7. [Wyss 3, Nr. 1370.]
Die kanoniker zu Schiffenberg verpachten den brüdern Wilher und Ludwig von Kroppach eine hube daselbst.
1285 märz 7.
Noverint universi presentium inspectores, quod nos .. prepositus et conventus canonicorum regularium in Schiffenburg, sana deliberatione prehabita, de communi consilio et consensu nostro concessimus et concedimus per presentes Wilhero et Ludewico fratribus de Cruppach nostrum et ecclesie nostre mansum apud Cruppach situm cum omnibus pertinentiis et iuribus suis iure colonario quamdiu vixerint possdendum. De quo nobis ......

.............. Testes huius rei deputati sunt: dominus Walterus canonicus ecclesie Wetflariensis, Gernandus iunior et Eckehardus frater suus milites de Gyzen; item Gotsalcus de Wilrispach, Gerlacus dictus Dragefleis et Conradus de Lindehe, scabini ibidem; item Heinricus dictus Grennich et Heinricus dictus Schurweder, cives Wetflarienses.
Datum anno domini m°.cc°.lxxxiiii°, nonas martii. [Warum ist im Titel dann "1285" angegeben?]
Aus orig.-perg. in Marburg (deutscho.). Von den beiden Siegeln hängt nur noch ein stück des ersten an.
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1285 (7. März.) [Urkundenbuch Arnsburg, Nr. 1225.]
Notum sit - quod ego Arnoldus cognomento Kalp omnia bona sita in Langengunse, videlicit quator mansos et vnam curiam, cum omnibus eorum pertinenciis et juribus, quo hactenus possedi nomine et concessione ecclesie in Arnesburg, .............

Testes: Eckehardus de Bugesecke et Ruzere, fratres. Burchardus et Giselbertus, fratres cognomento Vituli. Ludewicus dictus Schurensloz villicus in Gyzen. Gerlacus dictus Tragefleisch. Cunradus de Lindehe et Godescalcus, scabini ibidem et a. q. pl.
Facta est autem hec resignatio in Gyzen, in cimiterio penes capellam.
Dat. a. d. M.CC.LXXXV, nonas martii.
(Gesiegelt hat die Stadt Giessen. Das Siegel hängt unverseht an.)
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1287 (26. Febr.) [Urkundenbuch Arnsburg, Nr. 210.]
Quum omnes actus hominum - hinc est, quod nos Philippus et Godefridus fratres dicti de Lynden, milites, et Godefridus, filius meus, notum esse cupimus - nos mansum nostrum situm in Selterse, talem, quem habebat a nobis siue possederat Wickardus quondam dictus de Selterse bone memorie, quem Adelheidis, sua relicta, a nobis pro xii marcis vsualis monete comparuit, predictum mansum prefate Adelheidi et Henrico filio suo temporibus vite sue vnanimi consensu dimmittimus possidendum. De ..............

Testes: Emberko miles dictus de Wolfskele. Cunradus de Kunzenbach. Richolfus de Kunzenbach, fratres castrenses. Conradus dictus de Lyndes. Lodewicus pistor. Gerlacus pistor. Heckardus sutor. Gerlacus Dragefleith et a. q. pl.
Dat. in Gyzen, a. d. M.CC.LXXXVII. iiii kal. marcii, fer. sec. prox. a. fest. cathedre s. Petri apost.
(Die Siegel der Stadt Gießen und Philipps von Linden hängen an Pergamentstreifen unverseht an. Das dreieckige verzierte Siegel des Letzteren führt die Umschrift: S.´ PHILIPPI. DE.
LINDEN.)
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1291 (19. Mai.) [Urkundenbuch Arnsburg, Nr. 236.]
Ego Wernerus miles de Lutzelenlinden et Isengardis, vxor mea - notum facimus - quod pari uoto et consensu mutuo uendidimus uero proprietatis tytulo bona nostra omnino propria in terminis ville Langengunsen sita, in omni iure ac libertate, qua ea hactenus possedimus, venerabilibus in Christo nobis dilectis domino abbati et conuentui monestarii de Arnesburg, cist. ord., mogunt diocesis, ................

Testes: Gernandus de Sualebach et Gernandus filius ejus. Eckehardus et Synandus fratres de Bugesecken. Henricus Amung. Cuno Halbir. Eberhardus de Huchelnheim et Hermannus Lesche, testes et fideiussores premissorum. Cunradus de Lindes. Gerlacus cognomento Tragefleis. Gerlacus dictus Suerzel et a. q. pl.
Act. et dat. M.CC.XCI. in die Potentiane.
(Gesiegelt hat die Stadt Gießen, deren Siegel wenig beschädigt an Pergamentstreifen anhängt.) Orig.
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1291 (8. Aug.) [Urkundenbuch Arnsburg, Nr. 237.]
Nos Heinricus et Cunradus fratres cognomento Glumpe - recognosciumus - quod dabimus venerabilibus et religiosis viris domino abbati et conuentui monasterii de Arnesburg, ratione bonorum in Lyndee nobis ab eisdem concessorum, duo maldra siliginis et sex mestas mensure wetflariensis, in eodem opido circa festum beati Mychaelis annis singulis presentanda. Item septem solidos leuium et sex denarios currentis et legalis monete in Epyphania domini in ipso claustro assignandos. Quod si facere neglexerimus utrumque, sicut est premissum, ex tunc liberam facultatem habebunt, ipsa bona a nobis requirendi, et suis usibus usurpandi, sicut mos est curie, in quam attitent bona memorata, et nos promisimus et tractatum fuit uor den husgenozen.
Testes: Eckehardus et Synandus fratres de Bugesecken. Gyselbertus Poppo. Wernerus de Linden, milites. Cunradus de Lyndee. Siffridus Gramuz. Heinricus Opperkuche et a. q. pl.
Act. et dat. a. d. M.CC.XCI. in die b. Cyriaci.
(Gesiegelt hat die Stadt Gießen. Das Siegel hängt beschädigt an einem Pergamentstreifen an.) Orig.
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1293 (9. Juni.) [Urkundenbuch Arnsburg, Nr. 252.]
Notum sit - quod ego Sifridus, filius quondam Wernheri milites de Hattenrod, et Alheydis, vxor mea, pari consensu, vnanimi voluntate, nec non et communicatis manibus, vendidimus honorabilibus viris domino abbati et conuentui monasterii de Arnesburg, nec non et eorum successoribus, nomine sui monestarii duas curias, sitas in predicta villa Hattenrode, cum ...........

Testes: Dominus Didericus plebanus in Gyzen. Eberhardus de Huchelinheym. Richolphus de Kincenbach. Giselbertus Boppo, milites. Gerlacus dictus Drefleys. Lvdewicus pistor. Cvnradus de Lyndehe. Gerlacus Swerce, scabini in predicta ciuitate Gyzen.
Act et dat. in Gyzen, a. d. M.CC.XCIII. in die Primi et Feliciani mart. beator.
(Gesiegelt hat die Stadt Gießen. Das sehr beschädigte Siegel hängt an blau leinener Schnur.) Orig.
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1295, 23. Juli
Diese Urkunde spricht von "Cuno miles de Gyzen bona in Lindehe". Sie ist gesiegelt von der Stadt Wetzlar und trägt die Aufschrift: ... Conradi de Lindehe.
[Rudolf Weigel; Seite 8. Quellenangabe: Baur, Ludwig - Urkunden d. Kl. Arnsburg, Nr. 1225.] [Nr. 1225 ist datiert "1285 (7. März)" siehe oben; nach Weitershaus muß es Nr. 1227 sein.] [Nr 1227 lautet.]

1295 (23. Juli)
Ego Hartradus dominus de Merinberg notum facio - quod Cuno miles de Gyzen bona in Lyndehe et alibi, de quibus Albertus de Lundorf ipsum impetit, a me tenet in feodo, et quod eadem bona a me et a meis praedecessoribus juste proveniunt et descendunt.*)
Dat. Wetflariae, a. d. M.CC.XCV, in crast. b. Mariae Magdalenae.
(Vid. der Burgmänner in Calsmunt v. J. 1321.)
*) Aufschrift: per hanc literam removetur impetito Gele Volzin de Gruninberg, filie Alberti de Lundorf, nurus Conradi de Lyndehe.

1295, 23. Juli
In der Wetzlarer Urkunde macht "Hartradus dominus de Merinberg" bekannt, daß "Cuno miles (Ritter) de Gyzen" begütert in Lyndehe und anderswo, von "Albertus de Lundorf" zuweilen bedrängt wird. Dies geschieht jedoch zu Unrecht, da Cuno die Güter von Hartrad und dessen direkten Vorgängern erhalten hat.
Die Urkunde trägt die Aufschrift: Zurückweisung der Forderung der "Gele Volzin de Gruninberg, filis (Tochter) Alberti de Lundorf, nurus (Schwiegertochter) Conradi de Lyndehe.
[Rudolf Weigel; Seite 12. Quellenangabe: 38: Wiese, E. - Urk. d. St. Wetzlar, Bd. I., Nr. 822.][Unter der Quellenangabe nicht gefunden.]
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1298,
Conrad Munzer, Bürger zu Wetzlar, überweist seinen drei Töchtern, Nonnen auf dem Schiffenberg, und nach ihrem Tode dem Kloster einen Zins. Dabei wird von dem "Lindes Velde" gesprochen: "in molendino quod dicitor zume Lo pretum quod dicitor de prede Wiese, duo prata, que dicuntur in dem Vorste, cum prato, quod dicitur in deme Lindes Velde".
[Rudolf Weigel, Seite 4; Quellenangabe: Hepding, G. - Zur Ortsgeschichte von Großen-Linden - MOV, Jgg. 1903, Band 12.]
[Dort findet sich auf Seite 71:]
1298 Juli 12 überweist Conrad Munzer, Bürger zu Wetzlar, seinen Töchtern Christine, Hedwig und Gertrud, Nonnen zu Sch.[Schiffenberg], und nach ihrem Tode ihrem Kloster alle Güter zu Linden und in Lützellinden, sowie einen Zins (pensionem) in molendino, quod dicitur zûme Lo, pratum quod dicitur die preede wiese, duo prata, que dicuntur in deme Vorste, cum prato, quod dicitur in deme Lindes velde 68).
68) W. III Nr. 1387 und B. I 224 Nr. 308.
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1300, 18. Februar
Das Kloster Altenberg überweist der Stadt Wetzlar einige Zinsen, wogegen die aufgezählten Güter des Klosters steuerfrei bleiben sollen. Unter den Zinsen befindet sich der "domo (Haus) Hildegardi de Linde(s), site in der Loingassen (zu Wetzlar), 18 solidos coloniensium".
[Rudolf Weigel, Seite 4; Quellenangabe: Wiese Ernst - Urkundenbuch der Stadt Wetzlar, Bd. I - Veröffentlichungen d. Hist. Kommission für Hessen und Waldeck, 1911, Nr. 464.]
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1300 märz 28. [Urkundenbuch der Stadt Wetzlar, Bd. 1; ed. Ernst Wiese, Marburg, 1911; Nr. 466.]

Die Wetzlarer bürger Werner und Sanne, eheleute, dotieren einen von ihnen gegründeten altar in der Wetzlarer stiftskirche. Besiegelt von stift und stadt Wetzlar.

Noverint universi, ad quorum noticiam, quod nos Wernherus et Sanna conjuges, civis Wetflarienses, ....
....... de quadam domo sita in Gizen, quam nunc Lodewicus, opidanus in Gizen, dictus der Murere et Gerdrudis, uxor ejus, inhabitant, nomine annui census, pro quo titulo subpignoris seu ypothece, quod vulgariter underpant dicitur, duo agri, unus situs in der Auwe, alter apud villam, que Lindee dicitur, sunt firmiter obligati; item de omnibus nostris bonis apud Lindee sitis octo maldra siliginis, duo anseres et duo pulli annis singulis persolventur; ........
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1301 mai 23. [Wetzlarer Urkundenbuch, Nr. 495.]

Die Wetzlarer bürger Bertholdus de Lindees dictus Nopelere und seine ehefrau Elizabet verkaufen den kanonikern und nonnen zu Schiffenberg die erbleiherechte an deren gütern zu Kleinlinden.
Presentibus ..... domino Theoderico, scolastico Wetflariensis ecclesie, Heinemanno, filio quondam Gerberti, Rulone Reyge, scabinis, Conrado dicto Munzere, Gerlaco dicto Cimmerman, civibus Wetflariensibus, et aliis quampluribus fidedignis, ad hoc specaliter pro testibus requisitis et rogatis.
Siegler: die stadt Wetzlar, - 1301 mai 23.
Darmstadt, Kleinlinden, ausgef. perg. Rest des siegels hängt an (1).
Marburg, abschrift des Marburger kopialbuchs in Wien nr. 601 (2).
Marburg, fragment eines Schiffenberg kopiars p. 37 (unvollständig) (3).
Wyß III, 366 nr. 1391 nach 2.

Die Urkunde ist bei Wyss 3 unter der Nr. 1391 in einer Originalabschrift zu finden. Die zusammenfassende Überschrift des Verfassers lautet:
Berthold Nopeler von Lindes bürger zu Wetzlar verkauft den kanonikern und nonnen zu Schiffenberg seine erbleiherechte an deren gütern zu Lindes (jetzt Kleinlinden).

Auszüge aus der Urkunde:

Omnibus ac singulis presentium litterarum perceptoribus innotescat, quod ego Bertholdus de Lindees dictus Nopeler civis Wetflariensis communicata manu Elisabeth uxoris mee legitime vendidi, dedi, ....

... omnia bona mea sita in villa Lindees tam in villa quam extra in pratis, campis, pascuis, nemoribus, cultis et incultis vel quocunque nomine censeantur, ..........

Actum et datum anno domini m.ccc.i., feria tertia post festum pentecostes.
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1302 märz 26. [Wetzlarer Urkundenbuch, Nr. 519.]

Amilius, armiger de Gizen, und seine ehefrau Jutta verkaufen ihre güter zu Ebersgöns, die ihnen bisher quatuor solidos coloniensium, maldrum caseorum de valore trium solidorum et sex denariorum coloniensium, duas metretas olei, quatuor anseres, totidem pullos et duos cappones carnisprivialis
zu Bartholomäi (August 24.) zinsten, gegen elf mark kölnische pfennige an die Wetzlarer bürger Wernhero und dessen ehefrau Sanne, welche diese einkünfte ad luminaria altaris in honorem sancti Johannis baptiste per nos in ecclesia Wetflariensi de novo constructi schenken neben allen ihren gütern zu Giessen und bei Kleinlinden (Lindee). Vor den Wetzlarer schöffen Hartrado Blidone, Heinrico[!] filio advocati, Hermanno Felice et Conrado de Kazzinvort, u. a. Siegler: das stift und die bürger von Wetzlar. - 1302 märz 26 (7. kal. april.).
Wetzlar, staatsarchiv, Allmenrödersche sammlung, ausfert. perg. Das erste siegel hängt beschädigt an, das zweite fehlt.
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1304 wird eine Kapelle in Lindes erwähnt:
Otto I. räumte 1304 dem Prämonstratenserinnenkloster Altenberg bei Wetzlar das Vorschlagsrecht [für die Besetzung der Pfarrei Heuchelheim] ein. Die damaligen Pfarrer mußten auch in den Kapellen zu Kinzenbach, Lindes, Allendorf, Atzbach und Launspach Messe lesen.
[Die Pfarrgemeinde Heuchelheim von Pfarrer Dr. W. E. Zwingel, Heuchelheim, in Heimatbuch für das evangelische Dekanat Giessen 1954. Leider fehlt eine Quellenangabe; vmtl. nach Urkunden des Klosters Altenberg.] [In dem 2000 von Dr. Albert Hardt veröffentlichten Urkundenbuch der Klöster Altenberg (Lahn-Dill-Kreis) Dorlar (Lahn-Dill-Kreis) Retters (Main-Taunus Kreis) erscheint diese Urkunde nicht. Bei einem längeren Telefonat konnte sich der Autor nicht vorstellen, wo die Urkunde sein könnte.]

Eine wesentlich stärkere Anbindung von Linnes an Heuchelheim als an Großen-Linden, wo unser Ort später durch einen "Privatvertrag" kirchlich angebunden war, läßt sich familiengeschichtlich noch sehr lange belegen. Nach 1652, Beginn der Kirchenbucheinträge, kommen noch lange viele alte Linneser Familien aus Heuchelheim. Die Familien Weller, Neidel, Germer, Volkmann u. a. kommen alle von Heuchelheim nach Linnes. Die Eckhardt, Harger u. a. leben schon länger in beiden Orten.
Aus Großen-Linden stammt im 17. Jahrhundert nachweislich nur der Kirchensenior Velten Wagner, dessen einziger bekannter männlicher Nachkomme aber aus Linnes wegzog oder früh verstarb. Daß der Hofmann Cloß Weigel aus Großen-Linden stammt, wie vielfach vermutet wurde, kann bisher nicht belegt werden; ist sogar nach den bisher bekannten Akten eher unwahrscheinlich.
Erst im 19. Jahrhundert kamen z. B. die Bernhardt und Faber von Großen-Linden nach Linnes.
Von Linnes aus nach Heuchelheim gingen Lenz und und viele Töchter der Familie Jung u. a. .
Von Linnes nach Großen-Linden gingen z. B. die Maurerfamilie Größer.
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1317 oktober. [Wetzlarer Urkundenbuch, Nr. 913.]

Happlo dictus Spiesheymer und Alheydis, eheleute, bürger zu Giessen, verkaufen Mechthildi, witwe Conradi dicti Schuffegerne de Gießen, ein malter korn wetzlarer mass jahreszins, lieferbar nach Wetzlar zwischen Mariä himmelfahrt (August 15.) und geburt (September 8.); nach deren tode fällt der zins an dechant, kanoniker und vikare der Wetzlarer kirche zu der käuferin und ihres † ehegatten anniversar. Der zins ist fällig aus einer halben hufe, genannt zu dem Keczilringe zu Kleinlinden (Lindes) und allen dazu gehörigen gütern. Die Güter zinsen Gude, relicte quondam Richolffi, filii Heynemanni Gerberti, scabini Wetflariensis, sechs metretas korn, 21 kölnische pfennige und ein fastnachtshuhn. Die aussteller bescheinigen den empfang der kaufsumme von sechs mark weniger einen ferto pfennige.
Zeugen: Cuno dictus Halbir, Theodericus dictus Schizcesper, milites, Eckardus et Gerlacus Ludewici, castrenses et scabini dicte civitatis, u. a.
Siegler: die stadt Giessen. - 1317 oktober.
Wetzlar, stiftsarchiv, kopialbuch f. 42.
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1320, 10. August
Die Eheleute Gobeln u. Yrmentrudis, die Schwester Cusa mit ihrem Sohn Hermannus - anscheinend Nachkommen der Yrmentrudis, gen. Krebis, - haben Besitz in Lindehe. Sie setzen im Schreiben außeinander mit "Cunonem militem dictum Halber et monasterium (Kloster) Arnsburg.
Siegler ist die Stadt Gießen.
[Rudolf Weigel; Seite 9. Quellenangabe: Baur, Ludwig - Urk. d. Kl. Arnsburg, Nr. 597.]
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1329, 29. Juni: Hartmann gen. Stukir von minori Linden (Lützellinden) verkauft ... Gefälle von Gütern zu Bulgesheim apud villam minus Linden (Klein-Linden) (Baur, Hess. UB II. Nr. 606, S. 394). [Klein-Linden - Geschichte und Germarkung von Friedrich Wilhelm Weitershaus; S. 26.]

Bei "Scriba, H. E. - Regesten der bis jetzt gedruckten Urkunden zur Landes- und Ortsgeschichte des Großherzogtums Hessen, Darmstadt 1847-1854, Nr. 4021" findet sich zu dieser Urkunde:
1329, Juni, 29.
*Hartmann gen. Stukir v. minori Linden, verkauft mit Zustimmung seiner Frau Hadewig der Gertrud, Tochter weil. Hartmuds in maj. Linden, benannte Gefälle von Gütern zu Bulgesheim apud villam minus Linden.
D. in die b. Petri et Pauli apost.
-- Ibid. II, 394. Nr. 606.
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Scriba, H. E. - Regesten der bis jetzt gedruckten Urkunden zur Landes- und Ortsgeschichte des Großherzogtums Hessen, Darmstadt 1847-1854, Nr. 4061. [Im Ortsregister wird auch diese Urkunde unter "Kleinlinden" angegeben:]

1333, Aug., 9.
*Eckhard miles de Lynden u. Osterlindis conjuges bekennen mit Erlaubniss des Abtes u. Conventes zu Arnsburg ihre Güter zu minori Lynden, welche Gerwin Snabil baut, verkauft, die von solchen aber an das Kloster zu leistende Rente auf einen halben Mansus daselbst übertragen zu haben.
D. in vig. b. Laurentii mart.
-- Ibid. II, 415. Nr. 647.

[Nach der Zuordnung im Ortsregister scheint Scriba unter "minori Lynden" Klein-Linden zu verstehen, während Weitershaus "minus Linden" mit Klein-Linden und "minori Linden" mit Lützellinden gleichsetzt; siehe 29.06.1329.]
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1333 Aug. 24. [Wetzlarer Urkundenbuch, Nr. 408.]

Castrenses, scabini totaque universitas opidi Gyszen beurkunden, daß Happelo dictus Spyezheimere, Syfridus, Iohannes et Isendrudis sui liberi vor ihnen die Güter auf den Gemarkungen Gießen und Lyndehe cum duabus curiis in villa Seltyrse, die sie bisher vom Stift Wetzlar iure colonario für eine Rente besaßen, cum omnibus et singulis melioracionibus ac structuris, si que sunt vel essent, dem Stift zurückgegeben haben.

Zeugen: die Gießener Schöffen Crafto de Rudenhusen und Eckardus Dreflez u. a.
Siegler: Stadt Gießen. - 1333 ipso die b. Bartholomei ap.
We. Ausfert. Perg. mit abh. Siegel. Rückvermerke (14./15. Jh.): Resignacio quorundam bonorum in Gießen, Lyndes et Seltirsse und dominorum tantum.
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Mitte 14. Jahrhundert.

[Wetzlarer Urkundenbuch, Nr. 533. 3 einseitig beschriebene Pergamentstreifen mit untereinander geschriebenen Angaben von Örtlichkeiten in und um Wetzlar, auch einige Urkundentitel, vielleicht die Urkundenanordnung in einem Kopialbuch. - Blatt 3:]

... Garbinheym. Bybelingeshusin. decima Steinboel. Rethinbach. Mittelnrethinbach. Swalbach. Nydernwetfe. Volkenkirchin. Wydenhusen. Dorlar. Nydern Cleen. Obern Clen. Quenenbach. Rycholfeskirchen. Lunen. Buren. Lundorff. Steyndorff. Aslor. Oberndorff. Lyndes. Gießen. Kynczinbach. Erde. Lempe. Dyffenbach. Langengunsse. Hulczhusen. Dorrenhulczhusen. Kyrchgunsse. Eberhartisguns. Morle. Grydelbach. Bysschofkirchen. Dudenhoben. Aldendorff. Mulenheym. Luczelynden. Adesbach. Hirlsheym. ....
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1353, 1. Mai
Ein Konrad Crebeyz und seine Ehefrau Hedwig bestätigen, daß sie für von den Jungfrauen zu Schiffenberg geliehene 6 Morgen Wiesen und Land zu dem Lindehis jährlich 10 Mesten = 250 Pfund, 22 Pfennige und ein Fastnachtshuhn zu zahlen haben.
Die Zeugen sind: Gerhard von Kinzenbach (er ist 1311 Burgmann zu Gießen und Sohn des 1335 verst. Johannes v. Kinzenbach), Heinrich Ingus, Bürger und Schöffe zu Gießen, Gerten und Henrich Burgennere und Hermann von Lindehes.
[Rudolf Weigel; Seite 10. Quellenangabe: 31: Lindenstruth, W. - Der Streit um das Busecker Tal, II. Teil, S. 152; MOV, Jgg. 1911, Bd. 19.] [Die Quellenzuordnung ist hier durcheinander geraten.]

Die Urkunde findet sich bei "Baur, Hess. Urkunden, I. Band, Seite 597; Nr. 881":
1353 (7. Mai). Ich Conrat Crebeyz von dem Lyndehes vnd Hedwig min eliche husfraw irkennen vns, daz wir han vi. morgen wyssin vnd landis zu dem Lindehis von den Juncfrawin zu Schiffinburg, da wir en alle iar abe gebin sullin zu pache x. mestin kornis vnd xxii. pennige vnd i. fasnachun. ----
Zeugen: Gerharte von Kinzinbach, Henriche Inqus Burgman vnd scheffin zu Gyzin, Herten vnd Henrich Bungennere vnd Herman von Lindehes.
Dat. a. d. M.CCC.LIII, in vig. ascens. dom.
(Das Siegel der Stadt Gießen hängt zerbrochen an.) Orig.
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1353, 7. Mai: Die Nonnen des Klosters Cella zu Schiffenberg verpachten 6 Morgen wyssin und landis zu dem Lindehis ... an Conrat Crebeyz von dem Lyndehes und Hedwig, seine Frau. Unter den Zeugen: Gerhart von Kinzenbach, Herman von Lindehes (Baur, Hess. UB I, Nr. 881, S. 597). [Klein-Linden - Geschichte und Germarkung von Friedrich Wilhelm Weitershaus; S. 26.]
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1356 aug. 22. [Wyss 3, Nr. 934.]

Kunt sy, daz ich Henrich genant Lyntgart von Aldendorf und Hette myn eheliche husfraue, vor wylen Henriches genant Fylien dochter, burgere zun Gyßen, han gegebin deme conmenthure, den brudern und deme convente gemeynlichen des Dutschen ordenes des huses zu Schiffenburg dry pennynge geldis lychtir pennynge jerlicher gulde und zynses, dy yn alle jar gevylen von eyme stucke landes gelegen by den guden luden by deme dorfe zu Lyndez, und han wir dy dry pennynge geldis von deme vorgenanten stucke landes geschlagen und gewyset of unse hus und hobestad, dy wir itzut besitzen und bewonen, gelegin innewendig der ryngmure der stad zun Gyßen by schaffen Erwynes hobe. Und sollen wir dy egenanten gulde alle jar of sancte Martines dag des heylgen bischobes gebin und andelaugen von deme huse und hobestat in allir der maße, als wir sy vor von dem lande gabin, und in allir wyse, als man pennynge gulde schuldig ist zu gebene. Zu orkunde han wir gebedin dy ersamen lude dy burgmanne und dy scheffen gemeynlichen der stad zun Gyßen, dz sy ir gemeyn ingesegele obir uns an dissen bryb hant gehangen. Hy by synt gewest disse ersamen lude: her Craft, her Senand von Rodinhusen, rittere; Dythart, Kunkele, scheffene zun Gyßen.

Datum anno domini m°.ccc°.l°.vi°., feria secunda proxima ante festum beati Bartholomei apostoli.
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Hermann von Buseck gen. Stammheim erhält noch am 25. Februar 1360 von dem Vikar des Johannesaltars der Stiftskirche zu Wetzlar zu Landsiedelrecht "allez daz gut zu deme Lyndes by den Gyßen gelegen, es sy in dorfe, in holze, in felde, in waßer, an weyde, wy man daz genene mag oder wo iz gelegen ist mit alle deyle nutze und mit alle rechte als der vorgenannte Sancte Johannes altar alda hat und yme zugehoret binne Ses (6) malder korngelds und eyn malder habirn geldes guder frucht wetzflar maßes ...." (49) [Klein-Linden - Geschichte und Germerkung von Friedrich Wilhelm Weitershaus; S. 24; Quellenangabe: 49: HStA Wiesbaden, Abtl. 90 Nr. 377; abgedruckt Wetzlarer UB. III, Nr. 119, mit falscher Lesung "zu deme Lynden", im Original richtig zu deme Lyndez!]
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1360, 25. Februar: Hermann von Buseck gen. von Stammheim erhält das Gut zu deme Lyndez by den Gyzzen zu Landsiedelrecht verliehen; neben dem Aussteller, die Stadt Gießen, ist auch Gerhard von Kinzenbach genannt, dessen Familie das Gut später übernimmt (HStA Wi 90, Nr. 377; Wetzlarer UB III, Nr. 119, dort verlesen (Großen-)Linden statt Lindez; richtig bei Müller, Althess. Ämter Kr. Gi, S. 73, N.8)

1370, 6. März: Der Zehnte in Lyndes an Burkhard von Buseck als landgräfliches Lehen (StA Mbg Kl, Nr. 157/2)

1414, 15. Juni: Gerhard von Kinzenbach erhält als Mannlehen von Lg. Ludwig den Sas und das Gadem zu Lindes mit allen zugehörigen Gütern und den 20 Morgen in der Linder Mark, wie es bereits seine Eltern inne hatten (StA Mbg K4, Nr. 101)

1414, 15. Juli: Als Mannlehen 10 Hufen Land zum Lyndes mit Zubehör an Kunz von Kinzenbach und seinen Vetter Gerhard von Kinzenbach (StA Mbg K4, Nr. 103).

1436, 14. Mai: 10 Hufen zu Lyndes als Mannlehen an die Brüder Kurt (= Konrad) und Richard von Kinzenbach, für sich und für ihren Vetter Philipp von Kinzenbach, Gerhards Sohn, wie sie dasselbe (von Ihren Eltern) hergebracht haben (StA Mbg K4, Nr. 477).
[Alle Angaben zum Burggut zitiert: Klein-Linden - Geschichte und Gemarkung - von Friedrich Wilhelm Weitershaus, Seite Seite 81/82.]
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1373 Im Kampf der Rittergesellschaften unter Gottfried von Ziegenhain gegen den Landgrafen wird unsere Gegend stark verwüstet.
1402 Bei den kriegerischen Auseinandersetzungen brennt Heuchelheim zum Teil nieder.
[Zeittafel zur Geschichte Heuchelheims - Zusammengestellt von Otto Henkelmann II. in "Heuchelheim in Wort und Bild", 1961, S. 142-144.]
Auch hier ist nicht bekannt, wie stark unser Linnes betroffen war.
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1376, um
Nach einem Art Lehensverzeichnis besitzt damals Ritter Burkhard von Buseck von dem Landgrafen von Hessen neben Wiesen im Wiesecker Wald, in Selters und 3 Mansin vor Gießen auch den Zehnten zu Lindes zum Lehen: "Item decimam in Lindes".
Es fällt auf, daß das Lehensbuch in die Zeit des Sterner Krieges 1371 weist. In ihm haben sich eine Menge Grafen, Herren und Ritter gegen den Landgrafen Heinrich II. und seinen Mitregenten Hermann verbündet. Die reichsunmittelbare Ganerbschaft der Busecker hält jedoch zu den Landgrafen und bekommt dafür Lehen und andere Vorteile. Allerdings wird in diesem Krieg, der seit 1375 von der "alten Minne" weitergeführt wird, das gesamte Wiesecktal - die von Wieseck und Trohe halten ebenfalls zum Landgrafen - von Johann zu Nassau-Dillenburg stark ausgeplündert und mitgenommen.
[Rudolf Weigel; Seite 11. Hier wird die Quelle 35: "Glypergs alt buchlin" angegeben, was aber unmöglich stimmen kann. Vmtl. Quelle 32: Lindenstruth, W. - Der Streit um das Busecker Tal, (siehe oben), Urkunde 14 a.]
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1389: ... de bonis in Lyndis, Spiesheymer, sito in lyndes. (Präsenzenbuch/Necrologium Wetzlar 1389, S. 82, 261). [Klein-Linden - Geschichte und Germarkung von Friedrich Wilhelm Weitershaus; S. 27.]
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1396
In dieser Niederschrift beansprucht die Herrschaft auf dem Gleiberg den Zehnten "zu dem Lindes" für sich:
"Item der Zente zu dem Lindes solde, zu malle gehören uf das slos Glyperg, he was Merenbergs Lehen und ist an die Herrschafft gefallen afto hern Gernandt von Buseheks dode, den he pfandes stondt. und ist afdo der Zyt alle jare glich halb genommen von eins landgreben wegen und kommen in die burg zu den Gießen, damit unsern greben Philips unrecht geschieht."
Gernandt von Buseck war der Bruder des vom Landgrafen belehnten Burkhard von Buseck, der außerdem noch in der alten Burg zu Gießen eine Wohnung mit Gärten als landgräfliches Lehen besaß.
[Rudolf Weigel; Seite 12. Die Quellenangabe lautet "39"; es ist aber eindeutig Quelle 36: "Glypergs alt buchlin".]

[Bei Adolf Hepding "Zur Ortsgeschichte von Großen-Linden" lautete die Abschrift, aus anderer Quelle:]
"Item der zende zu dem Lindes solde zu malle gehören uff das slos Glyperg wandt he was Merenbergs lehen und ist an die herrschafft gefallen afto hern Gernandt von Busehecks dode den he pfandes stondt und ist afto der zyt alle jare glich halb genommen von eins lantgreben wegen und kommen in die burg zu den Gießen, domit unsern greben Philips unrecht geschiet.
Großenlinden.
Item das dorff Großenlinden mit luden und gerichten und gerichten mit welden und wiltfange mit kirchsatze mit allen eren und wirden und mit allen rechten und renthen und mit allen notzen mit gebodden und gepietten gehörit glich halb uff das slos Glyperg.
Item was forst haben zu Großenlinden jaris gefellit die gehörit halb gein Glyperg und nun gepörren myn jonchern drittteile und dem landgrebe ein forteil".
Nassauer Kopialbuch Nr. 45, auch II. Jahresbericht des Ob. B. p. 67 ff.

Diese Klage erscheint in einem anderen Licht, wenn man weiß, daß der Landgraf von Hessen wenige Jahre vor 1400 den Grafen Philipp von Nassau als seinen "lieben Schwager" anredet. Für Schwäger ist nämlich anzunehmen, daß sie sich so geeinigt haben, indem sie das alte Recht wiederherstellten und sich den Zehnten in Lindes teilten. In dem Punkt 15 der Zehntgerichtsordnung [richtig ist: "Centgerichtsordnung"] ist dies dann auch verbrieft:
"das denn die Von Küntzebach, auch von Graffen Philipsen von Naßau zu Lehen han".
Das Salbuch des Amtes Gießen aus dem Jahr 1587 berichtet daher auch, daß das Dorf Lindes den Wein- und Fruchzehnten je zur Hälfte an Hessen und Nassau zu leisten hat. [Rudolf Weigel; Seite 16.]
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Ausdruck HADIS im Internet:
Identifikation HStAD Best. A 3 Nr. 191/4
Datierung
1408 September 16
Originaldatierung
1408 act. in castro Marpurg
Alte Archivsignaturen
A 3 Klein-Linden, 1408 - 09 - 16
Vermerke
(Voll) Regest
Klein-Linden: Notariatsinstrument in Gegenwart Landgraf Hermanns ausgestellt über die Aussagen des Hentzo Meyden und Hartmann
von Arzpach, die ehemals im Dorf Lindes gesetzt, aber zu Gießen wohnhaft seien, in betreff des Zehnten zu Lindes beziehungswiese
des landgräflichen Anteils an demselben
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1408, 16. Sept.
Nach Prof. Petri, Mainz hat diese Urkunde etwa folgenden Inhalt:
Die Urkunde enthält eine Zehntveräußerung, die sich auf einen älteren Rechtsakt vor 50 Jahren beruft. Die Hauptnutznießer sind:
"Hentze und Hartmann", vermutlich von Atzbach. Trier wird erwähnt. In ihrem 2. und 3. Teil wird ein "Ernestus Junck clericus Maguntiy" und ein "Ernestus Tacher clericus Maguntiy" genannt. Dies sind zwei Mainzer Notare, die bei der ersten Abmachung dabei waren. Der Zweite von ihnen hat sie sogar aufgesetzt. (Die Urkunde ist schlecht leserlich)
Richard Matthes liest sie so:
Die Urkunde enthält eine in Gegenwart Landgraf Hermanns aufgenommene Aussage von Hentzo Meiden und Hartmann von Atzbach, ehemals Lindes, jetzt in Gießen wohnhaft, über den Zehnten zu Lindes bzw. den landgräflichen Anteil an demselben. (Die Urkunde ist größtenteils unleserlich geworden.)
[Rudolf Weigel; Seite 11/12.] [Auch hier paßt die Quellenangabe "36" nicht zu dem Quellenverzeichnis. Es muß sich um Quelle 33 handeln: Handschriftl. Urkde. aus dem Staatsarchiv Darmstadt.]
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1412: ... Item der zende zu deme Lindes solde zu malle gehoren uff das slos Glyperg (Nass. Kopialbuch, Nr. 45). [Klein-Linden - Geschichte und Germarkung von Friedrich Wilhelm Weitershaus; S. 27.]
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Unter den umfangreichen Lehensverleihungen im Jahre 1414, die sich durch den Regierungsantritt des Landgrafen Ludwig im Jahre 1413 ergaben, sind einige Beurkundungen von Lindes:
Am 15. Juni 1414 verleiht Landgraf Ludwig dem Gerhard von Kinzenbach als Mannlehen den Saß und das Gadem zu Lindes mit allen zugehörigen Gütern und den 20 Morgen in der Linder Mark, "wie es bereits seine Eltern innehatten". (StA Marburg K 4, Nr. 101.) Das besagt, daß die Burg mit Sicherheit schon eine weitere Generation vorher bestanden hat. Die von Kinzenbach waren seit 1287 Burgmannen in Gießen und hatten vor 1341 merenbergisches Lehen "for den Gyezen in der auwe".
Zugleich wurden am 15. Juni[! s. o.: Juli!] 1414 10 Hufen Land zum Lyndes (300 Morgen) als Mannlehen an Kunz von Kinzenbach und seinen vorgenannten Vetter Gerhard verliehen. (StA Marburg K 4, Nr. 103.)
Am gleichen Tag erhielt Eckart Schlaun von Linden Geld- und Fruchteinkünfte in Lindes. (StA Marburg K 4, Nr. 99.)
Tags darauf, am 16. Juni 1414, wurde Kurt von Bicken mit dem zweiten "Gut zum Lyndes" an der Lahn beliehen. (StA Marburg K 4, Nr. 106.)
Am 14. Mai 1436 erhielten die Brüder Kurt und Richard von Kinzenbach für sich und ihren Vetter Philipp von Kinzenbach, Gerhards Sohn, als Mannlehen des hessischen Landgrafen 10 Hufen (= 300 Morgen) zu Lyndes, wie sie dasselbe hergebracht hatten (von ihren Eltern!).
[Klein-Linden - Geschichte und Germarkung von Friedrich Wilhelm Weitershaus; S. 24.]
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Streitigkeiten [von Nassau] mit Hessen um den Zehnten führten dazu, daß 1459 nur der halbe Zehnte (von Lindes) dem Johann von Breidenbach zu Lehen gegeben wurden. Gegen den Verkauf seitens der Grafen von Nassau an Johann Hermann Schenk zu Schweinsberg (46) erhob Landgraf Georg von Hessen-Darmsatdt Einspruch und behauptete, das Recht des Näherkaufs zu haben (47) [Klein-Linden - Geschichte und Germarkung von Friedrich Wilhelm Weitershaus; S. 23; Quellenangabe: 46: HStA Wiesbaden, Abtl. 150 (24. Dez. 1627) & 47: Wolfgang Müller, Die althess. Ämter im Kreise Gießen, S. 95.]
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Eine Notiz vom 22. Mai 1473 veranschaulicht das Größenverhältnis zu einigen Nachbargemeinden:
"Im Dorfe Lindes 1 Kuh und 1 Hammel, zu Wieseck (Wiske) 2 Kühe und 2 Hämmel, zu Großen-Linden 8 Kühe und 8 Hämmel, im Gericht Steinbach 4 Kühe und 4 Hämmel, die zum Essen tauglich sind, eintreiben für Heerzug und Feldlager Landgraf Heinrichs. Sonntag nach Pfingsten (13. Juni 1473) nach Marburg schicken. Zettel: Im Gericht Steinbach ein Wagen dafür." [Klein-Linden - Geschichte und Germarkung von Friedrich Wilhelm Weitershaus; S. 25. Quellenangabe: StA Marburg Rechnungen I 51/10 1088, Schriftgut vor 1517, Teil 2 Rechnungen, Band 2.]
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1489 März 19 [Wetzlarer Urkundenbuch, Nr. 1231.]

Aufzeichnung über den Grenzbegang des Propsteizehnten zu W{etzlar}: Des probsts zehnen belangen anno 1489.

Zu wissen, daß uff donnerstag nach Gerdrudis yn den jaren noch Christi geburt 1489 dy ersamen und wirdigen mit namen her Eberhart von Bicken, dechant, .....,

..... und hat Henchen von Naunheym gesagt, es sy ein acker gewest und er hab korn darin lassen liegen vor den zehnen. Item han sy auch gesagt, yn der Brulspach Heintzgen von Lyndes erbe gebe auch zehnen, und disser beleydung ist gewest Jost Wagner ein richter und Heintz Sommer der stubenknecht.

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Am 25. August 1494 erhielt Johann von Weitershausen, nach Aussterben der Kinzenbacher im Mannesstamm den Saß und das Gadem zu Lyndis, die 20 morgen Landes gelegen gein der Linder Margke und 10 Hufen zu Lyndis als Mannlehen; erneuert 1510 ff. [Klein-Linden - Geschichte und Gemarkung - von Friedrich Wilhelm Weitershaus, Seite 82.] __________________________________________________________________________________________________________________________

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Ortsgeschichtliches in den Kirchenbüchern und anderen Quellen.

Hier sind Anmerkungen zum Zeitgeschehen, kirchengeschichtliche und ortsgeschichtliches Notizen, die in den einzelnen Kirchenbucheinträgen „versteckt“ sind, zusammengestellt. Manche dieser Einträge nehmen auch eine extra Seite ein.
Notizen aus dem Protocollum Vigelii sind mit [Prot. Vig.] gekennzeichnet. Es sind aus dem Protocollum auch Alltagsbegebenheiten hier aufgenommen, die einen Einblick in das Zusammenleben der Menschen in Linnes in der Zeit von 1652 bis ca. 1680 geben.
Auch Einträge aus dem Vogteigerichtsbuch von Allendorf/Lahn [VGA] und anderen Quellen sind hier mit eingearbeitet. Naturereignisse, Kriegswirren usw., die in Quellen der näheren Umgebung dokumentiert sind, und vmtl. auch in Linnes zu spüren waren, sind ebenfalls berücksichtigt. Auch Notizen aus der "Schäferschen Chronik", die in Steinberg und später Leihgestern geführt wurde, sind eingearbeitet worden. Die mit [Sch.-Chr.] gekennzeichneten Zitate enstammen dem Artikel "Die Schäfersche Chronik" von Otto Stumpf in MOHG, Band 63 (1978), Seite 79ff; Absatz "Kriegsereignisse und allgemeine Nachrichten", Seite 91ff.
Angaben aus "Otto Schulte: M. Philipp Vigelius, Pfarrer zu Wetter und Großen-Linden, Sein Leben, seine Arbeit und seine Gemeinde; Hessische Volksbücher 76-78; Darmstadt 1930, Selbstverlag des Herausgebers Wilhelm Diehl" sind mit [Schulte, Seite ..] zitiert.
Die mit [Weitershaus, Seite ...] zitierten Teile entstammen dem Buch "Klein-Linden, Geschichte und Gemarkung" von Friedrich Wilhelm Weitershaus; Gießen 1981. Dieses Buch enthält einen Anhang: "Der 300jährige Grenzstreit mit Klein-Linden 1531-1845" von Dr. Erwin Knauß; Angaben daraus sind mit [Knauß, Grenzstreit, Seite ...] gekennzeichnet.
Die mit [Rudolf Weigel, Seite ...] gekennzeichneten Teile sind zitiert nach: Rudolf Weigel: "Zu der Geschichte Klein-Lindens". Diese umfangreiche Arbeit ist mehrfach in Vereinschroniken usw. auszugsweise gedruckt, aber m. W. noch nie komplett veröffentlicht worden.
Auch neuere, für Linnes wichtige Ereignisse, sind in diesem Versuch einer Ortschronik aufgenommen.
Auch hier, bei den zwangsläufig nur kurzen Darstellungen von Linneser Vereinen usw., habe ich mich bemüht, die jeweiligen Chronisten im "Originalton" zu zitieren.
Nicht kursiv gedruckte Teile im neueren Ortsgeschehen und Anmerkungen zur Zeitgeschichte stellen meine persönliche Meinung dar, die ich mir bewußt gestatte.
Für weitere Hinweise bin ich dankbar!

Die Erbauung der Burg ist um die Zeit 1350/60 oder wenig später anzusetzen. Es ist die Zeit des Burgenbaues und der festen Häuser in unserer Gegend, ... [Klein-Linden - Geschichte und Gemarkung - von Friedrich Wilhelm Weitershaus, Seite 82.]
Obwohl noch in den Kirchenbüchern mehrfach von der "freijadlichen Burgk zu Lindes" die Rede ist, besaß die Linneser Burg nie Festungsmauern.

1502 hat Lynndes sieben steuerpflichtige Haushaltungen; als Haushaltvorstände werden genannt:
Hanns zum Lynndes; Opferhenn; Pfiferhenn; Pfiferhenns Sone; Rewberhenn; Christian Wiegeln Sone; Ludwig Wiegeln Sone.
[Otto Stumpf: Einwohnerlisten des Amtes Giessen vom 15. bis zum 17. Jahrhundert (1470-1669); Seite 30.]
Dies ist die erste aus Linnes erhaltene Einwohner-/Steuerliste. Die nächste stammt aus dem Jahr 1617. Leider sind viele Listen von Linnes, im Gegensatz zu umliegenden Orten, nicht mehr erhalten.

Die schriftliche Überlieferung berichtet zuerst 1531 von Streitigkeiten zwischen Gießen und Klein-Linden um Hutegerechtigkeit in dem Gebiet "jenseits und diesseits der Landwehr oder Hege" (4).
In diesem Jahr erscheinen die Vertreter der Gemeinde Klein-Linden vor den landgräflichen Beamten des Oberamtes und behaupten, "die uberfart oder viehdrip der vom Lyndes mit ihren Schafen, Kuhen und Pferden eins vermeintlichen erblichen geprauches in der von Gießen Landwehre und Burgkfrieden zu hüten und zu haben...". [Knauß, Grenzstreit, Seite 111; Quelle 4: Allmendakten 1531.]
Dr. Knauß beschreibt in seinem merkwürdig einseitigen Aufsatz, daß die Grenzstreitigkeiten entstanden, nachdem um 1530 auch die letzten Wohnstätten des Dorfes Selters aufgegeben worden waren. Die Landwehr wird als die vermutliche frühere Grenze des Dorfes Selters gegen Südwesten gesehen. Er weist auch darauf hin, daß es offensichtlich zwischen Selters und Lindes althergebrachte gegenseitige Weiderechte gegeben haben muß. Dies spricht m. E. aber dafür, daß es zwischen Selters und Lindes noch einen untergegangenen Ort gegeben haben könnte, denn solche gemeinsamen Nutzungsrechte am Boden enstanden üblicherweise nach der Wüstwerdung eines Ortes. Dieser vermutete Ort hätte dann ganz im Centbann des Centgerichts Lindes gelegen. Dadurch wäre auch erklärt, daß die Centbannsgrenze noch wesentlich weiter nördlich, etwa bei den heutigen Veterinärkliniken, lag. Ursprünglich gehörten sicher keine Teile dieser alten, dem Landgrafen direkt unterstehenden, Verwaltungseinheit zur Gemarkung Gießen. Das wird im späteren Verlauf der Grenzauseinandersetzung noch einmal wichtig.
Allerdings ist aber auch kaum vorstellbar, daß zwischen Lindes und Selters Platz genug für noch einen Ort gewesen sein könnte. Vorstellbar ist noch, daß auch ein Teil der Linneser in die Stadt Gießen gezogen waren, und dadurch gemeinsame Huterechte etc. entstanden waren.
Bei der Aufgabe des Ortes Selters, wobei sicher die meisten Bewohner nach Gießen gezogen waren, verleibte sich Gießen allerdings offensichtlich die gesamte Gemarkung von Selters ein. Es entstanden nicht, wie sonst üblich, gemeinsame Rechte aller umliegenden Gemeinden. Darüber hinaus nutzten die Gießener die vmtl. von Selters "ererbten" Rechte südlich der Landwehr ganz selbstverständlich, versuchten aber die Rechte der Linneser nördlich der Landwehr einzuschränken. [Meine Angaben wie "südlich" und "nördlich" sind natürlich von Linnes aus gesehen. Außerdem erkläre ich mich für ebenso parteiisch, natürlich im Sinne von Linnes.]
Dies gelang ihnen auch, denn in dem auf Vermittlung des Landgrafen geschlossenen Vergleich wurden die Rechte der Linneser deutlich beschnitten.
Dr. Knauß schreibt in seiner Anmerkung 10: Das Urteil von 1531 und seine Anordnungen mußten hier in dieser Breite dargestellt werden, weil nur durch die Kenntnis des ursprünglichen Rechtsverhältnisses die späteren Veränderungen in ihrer Tragweite für die Stadt Gießen deutlich werden. Ebenso schreibt er auf Seite 113 vom "Ausdehnungsbestreben der Lindeser". Auch sieht er seltsamerweise in dem Urteil von 1531 wesentlich erweiterte Hüterechte für die Linneser, mit denen sich diese bis zum Ende des 16. Jh. abgefunden zu haben scheinen.
M. E. ist aber davon auszugehen, daß die Linneser in den späteren Prozessen eine Rücknahme der Einschränkungen des Urteils von 1531 und eine Wiedereinsetzung in alte Rechte erreichten. Das Urteil von 1531 kann m. E. nicht einfach mit den "ursprünglichen Rechtsverhältnissen" gleichgesetzt werden!

1526 Philipp der Großmütige führt die Reformation in Hessen ein.
[Zeittafel zur Geschichte Heuchelheims - Zusammengestellt von Otto Henkelmann II. in "Heuchelheim in Wort und Bild", 1961, S. 142-144.]

Im Jahre 1568 werden die Kapellen von Dornholzhausen, Hochelheim, Hörnsheim, Leihgestern, Allendorf und Lindes als zur Pastorei Großen-Linden gehörig geführt. [125 Jahre Kirche Kleinlinden, 1866-1991, Seite 7; ohne Quellenangabe; vmtl. nach Salbuch der Kirchengemeinde Großen-Linden von Pfarrer Johannes Stockhausen, 1568; heute Kirchenarchiv Darmstadt.]

1583 Pest im Dorf.
[Zeittafel zur Geschichte Heuchelheims - Zusammengestellt von Otto Henkelmann II. in "Heuchelheim in Wort und Bild", 1961, S. 142-144.]
Es ist nicht bekannt, ob auch Linnes betroffen war.

Im Jahre 1593 kam es zu einem zweiten Vertrag über die Hutegerechtigket [zwischen Linnes und Gießen], der im großen und ganzen die gleichen Koppelhutberechtigungen wie 1531 zwischen Landwehr und und den Bachwegen enthielt, in einem Fall aber bereits ein merkliches Zurückdrängen der Gießener Rechte brachte: Die Gießener sollten das Hüten über der Landwehr nach Klein-Linden zu einstellen. Di

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