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Zentgericht
bez: Hüttenberg?

Wiki-2013-05:
Zentgericht
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Das Zentgericht ist ein mittelalterliches Gericht im südwest- und mitteldeutschen Raum. Der

>>> Name stammt von lateinisch centum "Hundert". Ein Zentgericht ist also das Gericht einer Hundertschaft. Es entspricht in seiner Bedeutung dem norddeutschen Gogericht. Regional ist auch die Bezeichnung „Veste“, „Feste“ oder „Landfeste“ für dieses Gericht üblich. Teilweise gehen die Gerichte noch auf das Fränkische Reich zurück, während andere erst während späterer Phasen des Mittelalters eingerichtet wurden.

An der Spitze eines Zentgerichts standen
>>> Geschworene (oder Dingleute) unter
>>> Vorsitz eines Zentgrafen als herrschaftlichen Beamten. Für den Zentgrafen (auch Zentenarius) sind regional unterschiedliche Titel üblich gewesen. Wie zum norddeutschen Gogericht, so gehören auch zum südwestdeutschen Zentgericht periodische Versammlungen sämtlicher Bauern des Gerichtsbezirks.

Möglicherweise war das Zentgericht ursprünglich nur
>>> ein Niedergericht
>>> im Gegensatz zum Hoch- oder Blutgericht des Grafen.

Die Hochgerichtsbarkeit wurde im Mittelalter zunehmend auf die Zentgerichte übertragen. Sie wurden im Hochmittelalter zum Instrument der Landesherrschaft, die nicht nur juristische, sondern auch zahlreiche Verwaltungsfunktionen übernahmen. Gegen Urteile der Zentgerichte war die Appellation an ein Gericht des Grafen möglich, unter bestimmten Umständen war danach noch die Appellation an das Reichskammergericht oder den Reichshofrat möglich.

Kategorie:  Lexikon
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