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Erste Eingabe: 16.02.2011
Letzte Eingabe: 27.12.2012

1941, 1. Sept.

Judenstern.. Polizei-Verordnung über die Kennzeichnung der Juden.
"...§1 (1) Juden, ... die das sechste Lebensjahr vollendet haben ist es verboten, sich in der Öffentlichkeit ohne einen Judenstern zu zeigen..."

"(2) Der Judenstern besteht aus gelbem Stoff mit der Auifschrift 'Jude'. Er ist sichtbar auf der linken Brustseite des Kleidungsstücks fest aufgenäht zu tragen... Die Ausgabe des Kennzeichens erfolgt gegen Zahlung von 0,10 RM:" (Ortag 2004, 120)

Kategorie:  Chronologie
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