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Fünfzigerausschuss
zw. Vorparlament und Nationalversammlung

1848 3..4-18.5.

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Der Fünfzigerausschuss war der vom 4. April 1848 bis zum 18. Mai 1848 eingesetzte permanente Ausschuss des Frankfurter Vorparlamentes zur Überbrückung der Zeit bis zum Zusammentritt der Frankfurter Nationalversammlung und zur Repräsentation gegenüber dem Bundestag des Deutschen Bundes. Sein Name leitet sich von der Anzahl der ihm angehörenden Mitglieder ab.

Aufgabe des Fünfzigerausschusses war gemäß Beschluss des Vorparlaments

„die Bundesversammlung einzuladen, mit ihr bis zum Zusammentritte der konstituierenden Versammlung in Vernehmen zu treten […] die Bundesversammlung bis zum Zusammentritte der konstituierenden Versammlung selbständig zu beraten und die nötigen Anträge an die Bundesversammlung zu bringen [...] bei eintretender Gefahr des Vaterlandes die gegenwärtige Versammlung sofort wieder einzuberufen [... und] bei allen Regierungen dahin wirken, dass die allgemeine Volksbewaffnung in allen deutschen Ländern schleunigst in's Leben gerufen werde“

Kategorie:  Lexikon
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