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nach Karlsbader Beschlüssen eingerichtet
1819-1827
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Mainzer Zentraluntersuchungskommission
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Die Mainzer Zentraluntersuchungskommission (Zentralkommission zur Untersuchung hochverräterischer Umtriebe) hatte ihren Sitz in Mainz. Sie wurde 1819 als Folge der Karlsbader Beschlüsse auf Geheiß von Fürst Metternich eingerichtet, zur Kontrolle und Verhinderung "revolutionärer Umtriebe" im Deutschen Bund.
Ihre Aufgabe war es, Studenten und Professoren an den damaligen deutschen Universitäten zu kontrollieren, insbesondere die Burschenschaften, denen nach den Karlsbader Beschlüssen jede politische Betätigung verboten war. Des Weiteren wurde sie von den Lokalbehörden über den Stand der Verfolgung von Herausgebern und kritischen Schriftstellern, auch derer die nicht aus dem universitären Bereich stammten, informiert und koordinierte die bundesweite Verfolgung. Die Mainzer Behörde war Teil des Metternichschen Systems, dessen Maßnahmen auch mit dem Begriff Demagogenverfolgung bezeichnet werden. Die Zentralkommission veröffentlichte 1827 einen abschließenden Rechenschaftsbericht.
1848 wurden die Bestimmungen der Karlsbader Beschlüsse offiziell wieder abgeschafft.
Siehe auch: Bundeszentralbehörde
Kategorie: Lexikon
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