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Erste Eingabe: 08.05.2010
Letzte Eingabe: 05.12.2012
Raubritter
Begriffsprägung 19.Jh.

"ist der im Spätmittelalter nach Verlust seiner Bedeutung im Heerwesen Raub betreibende Ritter" (Köbler1997, 469)

"Das Bürgertum machte sich die Sicht der historischen Gewinner [der Landesherren] ...um so bereitwilliger zu eigen, als die Spannung zwischen Faszination und Kritik, in der es dem Adel von alters her begegnete, sich in dessen fortschreitender Mediatisierung zunehmend auflöste. So gesehen darf man die später Prägung [19. Jh.] des Begriffs "Raubritter", der in dem Maße an Boden gewann, in dem das Bürgertum sich den Staat zu eigen machte, wohl auch als ein Stück bürgerlicher Rechthaberei deuten."
"Eine angemessene Beurteilung der Adelsfehde kann ... nur auf der Grundlage der im Mittelalter noch "offenen Verfassung" geschehen. Daher muß, wer von "Raubrittern" spricht, gegebenenfalls auch bereit sein von "Raubfürsten" und "Raubbürgern" zu sprechen. (Andermann 1997, 29)

Kategorie:  Lexikon
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