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Erste Eingabe: 02.04.2013
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Promotion
Verleih. akad. Doktorgrad

wiki 2013-04:
Promotion (Doktor)

Die Promotion (lat. promotio ‚Beförderung‘) ist die Verleihung des akademischen Grades eines Doktor oder einer Doktorin[1] in einem bestimmten Studienfach und in Form einer Promotionsurkunde. Sie gilt als Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit und beruht auf einer selbständigen wissenschaftlichen Arbeit, der Dissertation, sowie einer mündlichen Prüfung (Rigorosum,[2] Disputation oder Kolloquium). Das Promotionsrecht besitzen Universitäten und (in Deutschland) ihnen gleichgestellte Hochschulen.

Personen, die eine Promotion anstreben, werden als Doktoranden, Promotions- oder Doktoratsstudenten oder -studierende, Promovenden, Dissertanten/-innen (Schweiz, Österreich) oder auch als Doktorierende (Schweiz, Liechtenstein) bezeichnet.

Kategorie:  Lexikon
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