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Erste Eingabe: 19.05.2013
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Kassiber, kassibern
Kont. Vormärz

wiki-2013-05;
Kassiber
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Ein Kassiber (jidd. kessaw „Geschriebenes“) ist eine verbotene (§ 115 OWiG) und deswegen geheim gehaltene schriftliche Mitteilung eines Gefangenen an andere Gefangene oder aus dem Gefängnis heraus an die Außenwelt. Die Nachricht kann auch in Zeichensprache statt in Schriftform gehalten sein.

kassibern
Siehe auch: Kassibern
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kassibern (Deutsch)
Verb
Person Wortform
Präsens ich kassibere
kassibre
kassiber
du kassiberst
er, sie, es kassibert
Präteritum ich kassiberte
Partizip II kassibert
Konjunktiv II ich kassiberte
Imperativ Singular kassibere!
Plural kassibert!
Hilfsverb haben
Alle weiteren Formen: kassibern (Konjugation)

Worttrennung:

kas·si·bern, Präteritum: kas·si·ber·te, Partizip II: kas·si·bert

Aussprache:

IPA: [kaˈsiːbɐn], Präteritum: [kaˈsiːbɐtə], Partizip II: [kaˈsiːbɐt]
Hörbeispiele: —, Präteritum: —, Partizip II: —

Bedeutungen:

[1] Gaunersprache: einen Kassiber verfassen (und/oder übermitteln)

Kategorie:  Lexikon
Filter:   *  1789-Vormärz-'48 *